Fiduziarische Abtretung und ihre Bedeutung beim Inkasso
Wenn Sie ein Inkassounternehmen mit der Eintreibung einer Forderung beauftragen, dann muss dieses über die Berechtigung verfügen, die Zahlung in Ihrem Namen einzufordern. Bei der fiduziarischen Abtretung gibt ein Gläubiger dem Abtretungsempfänger die Möglichkeit, Rechte aus der Forderung im eigenen Namen geltend zu machen – der wirtschaftliche Eigentümer bleibt dabei jedoch immer der ursprüngliche Gläubiger.
Erfahren Sie in diesem Beitrag alles, was Sie zur fiduziarischen Abtretung wissen müssen.

Was ist eine fiduziarische Abtretung?
Die fiduziarische Abtretung ist die Übertragung einer Forderung an eine andere Person oder ein Unternehmen. Hierbei bleibt der Abtretende (Zedent) weiterhin der wirtschaftliche Eigentümer der offenen Forderung, gibt dem Abtretungsempfänger (Zessionar) jedoch die Erlaubnis, Rechte aus der Forderung im eigenen Namen geltend zu machen. Formell wird die Forderung also abgetreten, aber die wirtschaftliche Verfügungsgewalt bleibt beim Zedenten.
Zweck der fiduziarischen Abtretung ist es, Gläubigerinteressen zu sichern und Forderungen effektiv einzuziehen, wenn der Kunden seinen Rechten und Pflichten nicht nachkommt, während der Zedent weiterhin wirtschaftlich von der Forderung profitiert. Dabei werden offene Forderungen in der Regel an spezialisierte Inkassodienstleister abgegeben, welche alle notwendigen außergerichtlichen und gerichtlichen Maßnahmen in die Wege leiten, um das klare Ziel der Forderung durchzusetzen.
Bei der fiduziarischen Abtretung behält der Zedent alle wirtschaftlichen Rechte an der Forderung, während der Zessionar die Ansprüche durchsetzen kann. Die Rechte über Einziehung und Verwertung bleiben ebenfalls beim Zedenten.
Bei den meisten anderen Abtretungsformen wechselt sowohl der wirtschaftliche als auch der rechtliche Eigentümer der Forderung. Die fiduziarische Abtretung ermöglicht es, dass eine spezifische Kontrolle und Inanspruchnahme der Forderung möglich bleiben.
Wie wird die fiduziarische Abtretung vollzogen?
Die fiduziarische Abtretung erfordert eine eindeutige schriftliche Vereinbarung zwischen beiden Parteien, welche die Konditionen und Rechte genannt hat und klar definiert. Eine zusätzliche Eintragung in das Forderungsregister oder eine Benachrichtigung des Schuldners kann ebenfalls erforderlich sein. Dies ergibt sich jedoch aus dem späteren Inkassoprozess. Im Inkassoprozess stellt eine klare Dokumentation sicher, dass der Inkassodienstleister berechtigt ist, die Forderung im Namen des Gläubigers einzuziehen.
Der eingesetzte Inkassodienstleister agiert als Treuhänder, wenn es die Forderung im Namen des Gläubigers einzieht. Diese Rolle hat zur Folge, dass sämtliche eingezogene Beträge nicht dem Inkassodienstleister, sondern dem Gläubiger selbst zugutekommen. Der Treuhänder ist verpflichtet, dabei rechtliche Rahmenbedingungen einzuhalten und die Interessen des Gläubigers zu vertreten, ohne die Rechte des Schuldners zu verletzen (§ 675, § 667 BGB und §§ 383 bis 406 HGB).
Rechtliche Rahmenbedingungen für die fiduziarische Abtretung
Der Treuhänder trägt das Haftungsrisiko gegenüber Dritten, wenn es zu Fehlern oder Versäumnissen im Zusammenhang mit der Verwaltung oder Einziehung der Forderung kommt. Er muss die ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft und immer im besten Interesse des Zedenten ausführen. Der eingesetzte Treuhänder kann beispielsweise dann haftbar gemacht werden, wenn er eine wichtige Frist zur Durchsetzung der Forderung versäumt und diese dadurch verloren geht. Anschließend kann der Zedent beispielsweise Schadenersatzansprüche geltend machen.
Wichtig zudem für das Rechtsverhältnis ist, dass der Zedent (ursprünglicher Gläubiger) seine Forderung an den Zessionar (z. B. ein Inkassodienstleister) abtritt, jedoch der wirtschaftliche Eigentümer der Forderung bleibt. Der tatsächliche Gläubiger sowie der Säumige bleiben also im Falle der fiduziarischen Abtretung gleich.
Auswirkungen der fiduziarischen Abtretung auf alle Beteiligten
Im Innenverhältnis bleibt der Zedent, also der ursprüngliche Gläubiger, wirtschaftlicher Eigentümer der Forderung. Er tritt lediglich das Recht auf Einziehung der Forderung an einen Zessionar (z.B. ein professionelles Inkassounternehmen) ab. Der Zessionar agiert im Außenverhältnis als neuer Gläubiger, welcher die Forderung treuhänderisch im Namen des Zedenten verwaltet. Er zieht die geforderte Summe im eigenen Namen ein, ist jedoch verpflichtet, die Erlöse an den Zedenten weiterzuleiten.
Im Zuge der Abtretung ist der Zessionar dazu befugt, alle nötigen Schritte im Außenverhältnis zu ergreifen, um die Forderung des Zedenten einzuholen. Dabei kann er sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich agieren, muss den ursprünglichen Gläubiger jedoch über alle Schritte informieren.
Abtretung der Forderung an ein professionelles Inkassounternehmen
Spätestens nach der ersten Mahnung an einen säumigen Kunden empfehlen wir Ihnen, die Forderung zum Einzug an ein Inkassobüro abzugeben. Culpa Inkasso leitet in Ihrem Namen alle außergerichtlichen und gerichtlichen Mahnprozesse in die Wege und sucht den persönlichen Kontakt zum Schuldner. Dank langjähriger Erfahrung wissen wir, wie sich eine Forderung effizient durchsetzen lässt.
Nur bei erfolgreicher Einholung der Forderung behalten wir uns vor, eine kleine Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen. Sie haben noch Fragen oder würden sich gerne zu einer individuellen Lösung für Ihr Forderungsmanagement beraten lassen? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns noch heute für ein kostenfreies Erstgespräch. Das Team von Culpa Inkasso freut sich bereits auf Sie!
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