Lutz Löbl, Beitrag vom 12. Juni 2024

Abtretung von Forderungen einfach erklärt

Die Abtretung beschreibt im Wesentlichen die Übertragung der Forderung eines Gläubigers auf eine andere juristische Person. Wir geben einen Überblick, welche Vorteile das haben kann, wo sie sinnvoll eingesetzt werden kann und welche Formen der Abtretung es gibt.

Abtretung von Forderungen einfach erklärt

Das Wichtigste zur Abtretung zusammengefasst

  • Bei einer Abtretung wird eine Forderung von einem Gläubiger (Zedent) auf eine andere Person oder ein Inkassobüro (Zessionar) übertragen.
  • Beinahe alle Forderungen können an eine andere juristische Person übertragen werden. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, die wir später noch erwähnen.
  • Unternehmen übertragen allgemeine zivilrechtliche Forderungen an den Käufer, um Zahlungsausfälle zu vermeiden und schneller Liquidität vorweisen zu können.

Was bedeutet die Abtretung von Forderungen konkret?

Die Abtretung von Forderungen wird im Fachjargon auch als Zession bezeichnet und beschreibt die vertragliche Übertragung einer Forderung eines Gläubigers (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar). Dies erfolgt durch einen Vertrag, in welchem der ursprüngliche Gläubiger seine Rechte an der ausstehenden Forderung abtritt und der neue Gläubiger diese übernimmt. Die rechtlichen Grundlagen für die Forderungsabtretung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in § 398.

Der Zedent gibt die Forderung zu 100 % an den Zessionar ab und hat keine Ansprüche mehr. Im Gegenzug erhält er einen vorher festgelegten Kaufpreis, welcher meist jedoch nicht der vollen Forderungshöhe entspricht. Schließlich möchte der neue Gläubiger mit der Forderung Geld verdienen, was nicht möglich ist, wenn er diese 1:1 abkauft.

Besonders interessant für Käufer sind Forderungen, welche bereits gerichtlich tituliert wurden. Die Gültigkeitsdauer eines solchen gerichtlichen Titels ist in § 197 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt und beträgt 30 Jahre. Diese Verjährungsfrist gilt jedoch für die Zwangsvollstreckung und nicht für die eigentliche Gültigkeit des Titels als Nachweis der Forderung.

Vor- und Nachteile der Abtretung einer Forderung

Die Forderungsabtretung hat wie alles im Leben sowohl Vor- als auch Nachteile für den Gläubiger. Zu den großen Vorteilen gehören unter anderem:

  • Abgetretene Forderungen verbessern die Kreditlinie und reduzieren das Ausfallrisiko.

  • Durch den Verkauf kann das Unternehmen seine Liquidität und seinen Cash-Flow verbessern.

  • Das Personal muss keine Zeit mehr in die offenen Forderungen investieren, was Kosten spart.

Auf der anderen Seite stehen jedoch deutliche Nachteile, welche gegen die Abtretung offener Forderungen sprechen. Der wohl wichtigste Punkt hierbei sind die enormen finanziellen Einbußen, welche ein Unternehmen durch den Verkauf einer Forderung erfährt. Meist zahlt der neue Gläubiger deutlich weniger als die eigentliche Höhe der Forderung, um selbst noch etwas zu verdienen. Für Sie hat das zur Folge, dass Sie mit dem Geschäft am Ende eventuell sogar einen Verlust einfahren.

Oftmals ist die bessere Wahl die Beauftragung eines professionellen Inkassounternehmens, um Ihre Forderungen effizient, rechtssicher und vor allem schnell durchzusetzen. Culpa Inkasso übernimmt durch seinen Full-Service Ihr gesamtes Forderungsmanagement, von der ersten Mahnung bis hin zur Zwangsvollstreckung nach einem gerichtlichen Mahnverfahren. Hierdurch entlasten Sie Ihre Mitarbeiter, steigern die Chancen auf eine Begleichung der Forderung und haben Zeit, sich auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren.

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Welche Forderungen können abgetreten werden – und welche nicht?

Vereinfacht gesagt können – mit wenigen Ausnahmen – alle Forderungen an einen Dritten abgetreten werden. Voraussetzung für die Forderungsabtretung ist jedoch, dass die Forderung genau bezeichnet werden kann oder eindeutig zu bestimmen ist. Forderungen, die aufgrund ihrer Natur oder gesetzlicher Bestimmungen nicht abtretbar sind, können nicht abgetreten werden. Dazu gehören etwa Unterhaltsansprüche, Persönlichkeitsrechte oder öffentliche Ansprüche wie Steuern. Geregelt ist die Forderungsabtretung in § 398 BGB.

Eine Forderung gilt dann als bestimmt, wenn Besitz- oder Abtretungsgegenstände eindeutig und unmissverständlich aus der Zession hervorgehen. Auch zukünftige Forderungen können abgetreten werden, z. B. bei verlängertem Eigentumsvorbehalt oder Mietzahlungen. Nach Abschluss des Vertrages bei einer zulässigen Zession gegen alle Rechte der Forderung an den neuen Gläubiger über.

Wichtig:
Die Zession ist ein wirksames Rechtsgeschäft, welches nicht einseitig widerrufen werden kann. Um die Rechte an der Forderung wieder zu übertragen, ist das Einverständnis beider Seiten erforderlich.

Einige Beispiele zu nicht abtretbare Forderungen

Im Rahmen der Forderungsabtretung gibt es einige Einschränkungen. Alle Einwände und Einreden, welche der Schuldner dem „alten“ Gläubiger mitgeteilt hat, bleiben auch nach einer Abtretung bestehen. Zudem können diese Einschränkungen die Abtretung verhindern:

  • In einigen sehr seltenen Fällen kann die Abtretung auch gesetzliche verboten sein, etwa wenn sie gegen das Verbotsgesetz gemäß § 134 BGB verstößt.

  • Zwischen Schuldner und Gläubiger wurde vertraglich vereinbart, dass eine Abtretung ausgeschlossen ist.

  • Die offene Forderung gilt als unpfändbar, was in der Regel von einem Vollstreckungsgericht bestimmt wird.

  • Die Zession wird nur dann vollzogen, wenn sich der Inhalt der Forderung verändert.

Überblick über die drei Formen der Abtretung

Es gibt drei geläufige Formen von Abtretungen in Deutschland:

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Die Abtretung einer Forderung gegen die Zahlung eines festgelegten Betrages ist oft mit hohen finanziellen Einbußen für den Gläubiger verbunden. Verluste von zwanzig bis dreißig Prozent sind bei einem Verkauf in diesem Bereich üblich und schrecken Unternehmen sowie Privatpersonen vom Verkauf einer Forderung ab.

Ein professionelles Inkassounternehmen wie Culpa Inkasso kümmert sich darum, dass Ihre Forderungen fristgerecht auf dem Konto eingehen und begleitet Sie im gesamten Mahnverfahren. Dabei ergreifen wir sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Maßnahmen und erwirken, falls nötig, auch einen Vollstreckungsbescheid über die Höhe der offenen Forderung. Unsere Auslagen sowie die Gerichtskosten müssen bei einer Entscheidung zu Ihren Gunsten immer vom Schuldner getragen werden.

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