Von Lutz Löbl

Kunde zahlt Rechnung nicht

Es ist eine Situation, die viele Unternehmen irgendwann einmal erleben: Der Kunde zahlt die Rechnung nicht. Dies kann zu erheblichen Liquiditätsengpässen führen und erfordert schnelles und effektives Handeln. Wir zeigen, wie Sie mit unbezahlten Rechnungen umgehen und Ihre Forderungen erfolgreich realisieren können.

Mahnungen bis Inkasso

Gründe, warum ein Kunde die Rechnung nicht bezahlt

Es gibt verschiedene Ursachen, warum Kunden Rechnungen möglicherweise nicht begleichen. Ein grundlegendes Verständnis dieser Gründe kann Ihnen helfen, effektiv zu reagieren und die Wahrscheinlichkeit zukünftiger Zahlungsausfälle zu verringern.

  • Finanzielle Schwierigkeiten: Manchmal stehen Kunden vor temporären Liquiditätsproblemen und können daher ihre Rechnungen nicht fristgerecht bezahlen. In solchen Fällen kann das Angebot einer Ratenzahlung oder eines Zahlungsaufschubs helfen, die Kundenbeziehung zu erhalten und dennoch den geschuldeten Betrag zu sichern.
  • Unzufriedenheit mit der Leistung oder Ware: Ein weiterer häufiger Grund für ausstehende Zahlungen ist, dass Kunden mit der erhaltenen Ware oder Dienstleistung nicht zufrieden sind. Dies könnte auf Missverständnisse, Qualitätsmängel oder Fehllieferungen zurückzuführen sein. Ein offenes Gespräch und das Angebot einer Nachbesserung oder eines Umtauschs können in solchen Fällen oft Abhilfe schaffen und die Zahlungsbereitschaft wiederherstellen.
  • Verlust der Rechnung: Nicht selten geht eine Rechnung im E-Mail-Postfach eines Kunden oder an anderer Stelle verloren. Dies kann durch organisatorische Fehler oder einfach durch das Übersehen der Rechnung geschehen. Eine freundliche Zahlungserinnerung kann in solchen Fällen oft ausreichen, um den Kunden an die ausstehende Zahlung zu erinnern und den Prozess der Begleichung wieder in Gang zu setzen.

Mit einem effektiven Forderungsmanagement können alle Gründe richtig adressiert und Lösungen gefunden werden, die zur Realisierung offener Forderungen beitragen.

Die rechtliche Situation bei unbezahlter Rechnung: Zahlungsverzug

Wenn ein Kunde die Rechnung nicht bezahlt, kommt er in Zahlungsverzug.

Der Zahlungsverzug tritt ein, wenn ein Schuldner eine fällige und durchsetzbare Geldforderung trotz Mahnung und angemessener Zahlungsfrist nicht begleicht und die Verzögerung der Zahlung selbst zu verantworten hat. Dieser Zustand wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter § 280 Abs. 1 und 2 BGB und § 286 ff. BGB als Schuldnerverzug definiert. Dort wird er als „schuldhafte Nichtleistung trotz Möglichkeit, Fälligkeit und Mahnung“ beschrieben. Das bedeutet: Begleicht ein Schuldner die Rechnung nicht bis zum angegebenen Zahlungsziel, so kommt er in Zahlungsverzug.

Das Zahlungsziel kann als Zeitraum oder als Fälligkeitsdatum angegeben sein. Üblicherweise werden dazu Formulierungen wie „Zahlbar innerhalb von 14 Tagen“ oder „Die Rechnung ist bis zum 10. Oktober 2021 zu begleichen“ verwendet. Außerdem gibt es eine gesetzliche Zahlungsfrist, die 30 Tage beträgt.

Um einen Zahlungsverzug rechtlich festzustellen, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:

  • Ordnungsgemäße Leistung und Rechnungsstellung: Die Vertragspartei muss ihre Leistung ordnungsgemäß erbracht und eine schriftliche Rechnung ausgestellt haben. Dies ermöglicht dem Empfänger, die Rechnung zu überprüfen.
  • Fälligkeit der Rechnung: Die Rechnung muss fällig sein. Eine Rechnung gilt als fällig, wenn die darin gesetzte Zahlungsfrist abgelaufen ist.
  • Ausbleibende Zahlung ohne Leistungsverweigerungsrecht: Der Schuldner zahlt nach Fälligkeit der Rechnung nicht und hat dies zu vertreten. Zudem steht ihm kein Recht zur Leistungsverweigerung zu, was beispielsweise der Fall wäre, wenn die gelieferte Ware mangelhaft oder beschädigt ist.
  • Mahnung: In der Regel muss der Gläubiger den Schuldner nach Fälligkeit der Rechnung mahnen (§ 286 Abs. 1 BGB). Eine Mahnung setzt den Schuldner in Kenntnis seiner Zahlungsverpflichtung und der Konsequenzen bei Nichtzahlung.

In bestimmten Fällen kommt der Schuldner auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug. Dies ist der Fall, wenn für die Zahlung ein bestimmtes Datum kalendermäßig festgelegt ist oder besondere Umstände eine sofortige Zahlung erfordern. Solche Ausnahmen sind im § 286 Abs. 31 BGB geregelt..

Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Zahlungsverzug.

Hat ein Schuldner die Rechnung also nach 30 Tagen nicht beglichen, gerät er automatisch in Zahlungsverzug. Schneller geht es jedoch, wenn Sie eine Mahnung schicken. Dazu ist es wichtig, dass das Zahlungsziel und die Zahlungsmodalitäten explizit auf der Rechnung ausgestellt sind.

Diese 30-Tage-Regelung tritt bei geschäftlichen Transaktionen (B2B) automatisch in Kraft, es sei denn, es wurde eine individuelle (kürzere) Zahlungsfrist vereinbart.

Für die Festlegung einer individuellen Frist, die von den gesetzlichen 30 Tagen abweicht, ist eine ausdrückliche Angabe auf der Rechnung erforderlich. Dies kann entweder durch Angabe eines spezifischen Datums (z.B., „Zahlung bitte bis zum 10.05.2023“) oder durch Definition eines Zeitrahmens (z.B., „Bitte innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt der Rechnung überweisen“) erfolgen.

Die Verzugszinsen sind gemäß § 288 BGB definiert. Die gesetzlichen Verzugszinsen mit Beteiligung von Privatpersonen (B2C) liegen bei 5 Prozent über Basiszins. Sind Unternehmen (B2B) beteiligt, dann belaufen sie sich auf 9 Prozent über Basiszins.

Sowohl im B2B-Bereich als auch im B2C-Verkehr kommt es leider immer wieder zu Zahlungsverzug. Das bedeutet, dass eine offene Forderung auch nach Verstreichen des Zahlungsziels nicht beglichen wurde. Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen bedeutet dies eine enorme finanzielle und nervliche Belastung.

Kunde zahlt Rechnung nicht: Was tun?

Wenn ein Kunde seine Rechnung nicht zahlt, ist es entscheidend, schnell und bestimmt zu handeln. Eine zeitnahe Reaktion ist nicht nur wichtig, um die Liquidität Ihres Unternehmens zu sichern, sondern auch, um ein Signal zu setzen, dass Zahlungsverpflichtungen ernst genommen werden müssen.

Das Ignorieren ausbleibender Zahlungen kann zu einer Kette weiterer unbezahlter Rechnungen führen und die finanzielle Stabilität Ihres Unternehmens gefährden. Durch ein sofortiges und entschlossenes Handeln demonstrieren Sie die Bedeutung, die Sie der Einhaltung von Zahlungsfristen beimessen, und minimieren das Risiko langwieriger Zahlungsausfälle.

In diesem Kontext ist es ebenso wichtig, die Situation sachlich und ohne unnötige Emotionen zu bewerten, um die richtigen Schritte einleiten zu können. Dies hilft, die Beziehung zum Kunden trotz des bestehenden Konflikts zu wahren und bietet die Möglichkeit, eine Lösung zu finden, die für beide Parteien akzeptabel ist.

Kommunikation mit dem säumigen Kunden: der Mahnprozess

Wenn ein Kunde seine Rechnung nicht bezahlt, ist ein strukturierter Mahnprozess entscheidend, um die Wahrscheinlichkeit einer Zahlung zu erhöhen und die finanziellen Interessen Ihres Unternehmens zu schützen. Dieser Prozess umfasst in der Regel drei Stufen:

  • Zahlungserinnerung: Beginnen Sie mit einer freundlichen Zahlungserinnerung. Diese erste Kontaktaufnahme dient dazu, den Kunden höflich auf die überfällige Zahlung hinzuweisen. Oftmals reicht diese Erinnerung aus, da es sich um ein Versehen handeln könnte oder die Rechnung unbeachtet blieb.
  • Zweite Mahnung: Sollte auf die Zahlungserinnerung keine Reaktion folgen, senden Sie eine zweite Mahnung. Diese ist in der Regel etwas nachdrücklicher formuliert, betont die Dringlichkeit der Situation und setzt ein konkretes, neues Zahlungsziel. Hier können Sie bereits mögliche Konsequenzen eines weiteren Zahlungsverzugs (wie Verzugszinsen beispielsweise) ansprechen.
  • Letzte Mahnung: Als letzten Schritt vor weiteren rechtlichen Maßnahmen senden Sie eine letzte Mahnung. Diese sollte deutlich machen, dass es die finale Aufforderung vor möglichen rechtlichen Schritten ist. In dieser Kommunikation sollte klargestellt werden, dass bei Nichtzahlung mit der Einschaltung eines Inkassobüros zu rechnen ist.

Jeder Schritt im Mahnprozess sollte dokumentiert werden, um bei möglichen rechtlichen Auseinandersetzungen als Nachweis zu dienen. Es ist wichtig, dass der Prozess konsequent durchgeführt wird, um die Ernsthaftigkeit Ihrer Forderungen zu unterstreichen.

Mit dem kaufmännischen Mahnservice von Culpa Inkasso können Sie diesen Prozess im Vorfeld zum Inkasso automatisieren und nicht bezahlte Rechnungen professionell und konsequent mahnen.

Kunde zahlt weiterhin nicht: Inkasso beauftragen

Wenn ein Kunde trotz Mahnung nicht bezahlt, kann die Einschaltung eines Inkassobüros der nächste sinnvolle Schritt sein. Ein Inkassobüro übernimmt die professionelle Eintreibung der Forderung und kann durch seine Expertise und rechtlichen Befugnisse oft erfolgreicher agieren als das Gläubiger-Unternehmen allein.

Typische außergerichtliche Maßnahmen von Inkassobüros sind zum Beispiel:

  • Schriftliche Zahlungsaufforderung: Das Inkassobüro beginnt in der Regel mit einer schriftlichen Zahlungsaufforderung, die dem Schuldner die Ernsthaftigkeit der Lage verdeutlicht. Diese Mahnungen sind oft wirkungsvoller, da sie von einem offiziellen Inkassodienstleister stammen.
  • Telefoninkasso: Neben schriftlichen Mahnungen führen Inkassobüros auch telefonische Kontakte durch. Ziel ist es, den direkten Dialog mit dem Schuldner zu suchen, um die Gründe für die Nichtzahlung zu verstehen und möglicherweise eine Zahlungsvereinbarung zu treffen.
  • Verhandlung von Zahlungsplänen: Inkassobüros sind darauf spezialisiert, mit Schuldnern Zahlungspläne zu verhandeln, die sowohl für den Gläubiger als auch den Schuldner tragbar sind. Durch flexible Zahlungsvereinbarungen kann oft eine Lösung gefunden werden, die eine vollständige Begleichung der Schulden ermöglicht.
  • Außergerichtliche Einigung: Bevor gerichtliche Schritte eingeleitet werden, versuchen Inkassobüros, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Dies kann schneller und kostengünstiger sein als ein formelles Verfahren und hilft, die Beziehung zum Kunden weniger zu belasten.

Diese Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die Zahlung der offenen Forderungen effizient und respektvoll zu erreichen, ohne sofort rechtliche Schritte einleiten zu müssen. Durch die professionelle Abwicklung erhöhen Inkassobüros die Chancen einer erfolgreichen Forderungseintreibung erheblich. Die konkreten Maßnahmen sind dabei immer einzelfallabhängig und werden der Höhe der unbezahlten Rechnung angepasst.

Rechtliche Schritte bei unbezahlten Rechnungen

Wenn außergerichtliche Maßnahmen zur Eintreibung einer Forderung erfolglos bleiben, stehen rechtliche Schritte zur Verfügung, die im Regelfall auf dem gerichtlichen Mahnverfahren aufbauen.

Gerichtliches Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren bietet eine effiziente und kostengünstige Möglichkeit, einen offiziellen Zahlungstitel gegen den Schuldner zu erwirken, ohne sofort ein streitiges Verfahren anzustrengen. Das gerichtliche Mahnverfahren läuft dabei wie folgt ab:

  • Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids: Das beauftragte Inkassounternehmen reicht bei dem zuständigen Mahngericht einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ein.
  • Zustellung des Mahnbescheids: Der Mahnbescheid wird vom Gericht geprüft und an den Schuldner zugestellt. Dieser hat dann die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einzulegen.
  • Antrag auf Vollstreckungsbescheid: Legt der Schuldner keinen Widerspruch ein, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen, der ihm ermöglicht, die Forderung durch Zwangsvollstreckung einzutreiben.

Streitiges Verfahren

Wenn der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt, geht das Verfahren in die streitige Phase über und wird an das zuständige Amtsgericht übergeben. Am Ende des streitigen Verfahrens steht ein Urteil, das, falls es zugunsten des Gläubigers ausfällt, vollstreckbar ist.

Diese rechtlichen Schritte sind wesentliche Instrumente für Gläubiger, um ihre Ansprüche durchzusetzen, wenn außergerichtliche Wege ausgeschöpft sind. Sie sollten jedoch wegen der potenziellen Kosten und Zeitaufwände als letzte Option betrachtet werden.

Zwangsvollstreckung

Nach Erhalt eines Vollstreckungsbescheids hat der Gläubiger das Recht, die Zwangsvollstreckung einzuleiten. Hierbei kann ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden, Vermögenswerte des Schuldners zu pfänden oder Konten zu sperren, um die geschuldete Summe zu realisieren. Wenn der Kunde weiterhin die Rechnung nicht bezahlt, wird eine Zwangsvollstreckung konsequent vom Inkassobüro beauftragt.

Tipps zur Vermeidung von Zahlungsausfällen

Eine effektive Methode, um Zahlungsausfälle von Anfang an zu minimieren, ist die Durchführung einer Bonitätsprüfung vor der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen. Eine solche Prüfung hilft dabei, das Zahlungsverhalten potenzieller Kunden einzuschätzen und das Risiko von Zahlungsverzögerungen oder -ausfällen zu bewerten. Entsprechende Auskünfte können für Privatpersonen und Unternehmen bei Culpa Inkasso eingeholt werden.

Die konsequente Anwendung der oben beschriebenen Mahnverfahren und rechtlichen Schritte trägt ebenfalls dazu bei, das Risiko von Ausfällen zu verringern. Dies umfasst die frühzeitige Erkennung und Adressierung von Zahlungsverzögerungen sowie die rechtzeitige Eskalation bei ausbleibenden Zahlungen.

Culpa Inkasso unterstützt Sie als seriöses Inkassounternehmen – sowohl beim effektiven Forderungsmanagement und kaufmännischen Mahnverfahren als auch beim späteren Inkasso, wenn Rechnungen trotz aller vorherigen Bemühungen unbezahlt bleiben.

Kunde zahlt nicht? Handeln Sie schnell und konsequent!

Wenn der Kunde die Rechnung nicht bezahlt, ist ein schnelles und konsequentes Handeln erforderlich. Am besten funktioniert das durch die Beauftragung eines professionellen Inkassounternehmens, welches sich tagtäglich mit diesen Prozessen befasst. Dies ermöglicht Ihnen einen professionellen Umgang mit der Situation – insbesondere dann, wenn ein Kunde trotz Mahnung nicht bezahlt und Maßnahmen erforderlich sind, die über einen klassischen kaufmännischen Mahnprozess hinausgehen.

Wir beraten Sie gerne individuell und stellen Ihnen die Handlungsoptionen in Ihrem Fall dar!

Bis 90%
Erfolgsquote
im Einzug
Bis 25%
erfolgreicher als andere
Ca. 90%
günstiger als beim Anwalt
21 Jahre
Erfahrung
im Inkasso
15007
zufriedene Mandanten
Einzel-
u. Mengen-
Inkasso
Nach oben