Von Lutz Löbl

Gerichtliches Mahnverfahren und Inkasso

Weigert sich ein Schuldner, eine offene Rechnung trotz mehrfacher außergerichtlicher Aufforderungen zu zahlen, ist das gerichtliche Mahnverfahren der einzige Ausweg. Nur so kann der Gläubiger erwirken, dass der offene Betrag doch noch beglichen wird.

Ein gerichtliches Mahnverfahren ist zeit- und kostenaufwendig. Ohne die Hilfe eines professionellen Inkassounternehmens stehen Ihre Chancen auf Erfolg schlecht. Wir geben einen Überblick, wann das Verfahren zum Einsatz kommt und was es für Sie als Gläubiger zu beachten gibt.

Gerichtliches Mahnverfahren und Inkasso

Das Wichtigste zum gerichtlichen Mahnverfahren kompakt zusammengefasst

  • Ein Schuldner befindet sich im Verzug, sobald die Zahlungsfrist einer Rechnung überschritten ist. Nach § 286 BGB Abs. 3 ist das nach 30 Tagen, es können jedoch auch abweichende Fristen vereinbart worden sein.

  • Die Überschreitung der Zahlungsfrist ist der ausschlaggebende Faktor dafür, dass Sie ein gerichtliches Mahnverfahren in die Wege leiten können. In der Regel geht diesem jedoch eine erste Zahlungserinnerung voraus.

  • Das gerichtliche Mahnverfahren findet vor dem Mahngericht und ohne eine mündliche Verhandlung oder Beweisführung statt. Der Schuldner muss sich im Verzug befinden und die Forderung unbestritten sein.

  • Ziel des gerichtlichen Mahnverfahrens ist die Erwirkung eines Mahnbescheids, mit welchen Sie einen Vollstreckungsbescheid beantragen können. Dieser dient anschließend als eigenständiger und vollstreckbarer Titel.

  • Wichtige Voraussetzung für das gerichtliche Mahnverfahren ist, dass der Schuldner die Forderung zahlen kann und keine Einwände vorbringen wird. Vermuten Sie Einwände von Seiten des Kunden, sollten Sie sich von vornherein für ein Klageverfahren entscheiden.

Definition: Was ist ein gerichtliches Mahnverfahren?

Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren, dessen Ziel die Titulierung einer Geldforderung des Gläubigers ist. Es findet dezentral, ohne die Erhebung einer Anklageschrift und ohne die Aufnahme von Beweismitteln statt. Wie oben beschrieben folgt es in der Regel auf das außergerichtliche Mahnverfahren und ist eine kostengünstige und schnelle Möglichkeit, gegen einen Schuldner vorzugehen.

Das gerichtliche Mahnverfahren ist in § 688 bis 703d der Zivilprozessordnung (ZPO) und von zentralen Mahngerichten in Deutschland geregelt (Übersicht unten im Artikel). Das ermöglicht eine standardisierte und schnelle Abwicklung, was besonders bei der Einforderung hoher Summen für Gläubiger wichtig wird, um eine gute Bonität zu behalten.

Alternative:
Vermuten Sie als Gläubiger, dass der Schuldner Einspruch gegen den Mahnbescheid einlegt, gibt es den Weg, direkt eine Klage im Klageverfahren einzureichen. In diesem wird der Anspruch vom zuständigen Gericht ausgiebig geprüft und es kommt zu einer gerichtlichen Entscheidung über den Streitfall. Dies verhindert eine durch den Widerspruch verursachte Verzögerung im Mahnverfahren.

Zahlungserinnerung, letzte Mahnung, Inkassobüro: Der Weg zum gerichtlichen Mahnverfahren

Ein gerichtliches Mahnverfahren wird als die letzte Möglichkeit angesehen, einen Schuldner noch zur Zahlung einer ausstehenden Rechnung zu bewegen. Diesem Prozess geht jedoch in er Regel ein langer, außergerichtlicher Mahnprozess voraus. Nach Ablauf der Zahlungsfrist lässt der Gläubiger dem Schuldner eine erste Zahlungserinnerung zukommen. Wird diese nicht beachtet, ist in Deutschland eine zweite und dritte Mahnung üblich. In einer dritten Mahnung können z.B. gerichtliche Maßnahmen angedroht werden.

Führt diese letzte Mahnung nicht zur Zahlung, leiten viele Unternehmen das gerichtliche Mahnverfahren ein oder beauftragen zunächst ein Inkassobüro. Wichtig: Grundsätzlich reicht bereit eine Mahnung aus, um den Schuldner in Verzug zu setzen – ab diesem Zeitpunkt kann der Mahnbescheid bereits beantragt werden. Wurde für die Rechnung von vornherein ein Zahlungsziel vereinbart, beginnt der Verzug mit Ablauf der Zahlungsfrist auch ohne Mahnung (§ 286 Abs. 2 BGB).

Der Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens im Detail

Der Antrag auf den Erlass eines Mahnbescheides ist beim zuständigen Mahngericht zu stellen. Da es sich beim gesamten gerichtlichen Mahnprozess um ein zeitaufwendiges Verfahren handelt, empfehlen wir Ihnen, ein professionelles und seriöses Inkassounternehmen hiermit zu beauftragen, welches den Erlass des Mahnbescheides in Ihrem Namen beauftragt. Nach der Einreichung überprüft das Gericht, ob das Formular korrekt ausgefüllt wurde und erlässt den Mahnbescheid. Dieser wird auch dem Schuldner zugesendet, welcher 14 Tage Zeit hat, dagegen seinen Einspruch einzulegen.

Für ein besseres Verständnis haben wir den Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens in seinen einzelnen Schritten erklärt:

Widerspruch des Schuldners: Übergang zum streitigen Verfahren

Im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens hat der Schuldner zweimal jeweils 14 Tage Zeit, den Bescheiden zu widersprechen. Bei diesem Widerspruch ist er nicht verpflichtet, Gründe anzugeben. Legt er einen Widerspruch ein, endet das gerichtliche Mahnverfahren an dieser Stelle und geht in ein streitiges Verfahren über. Der Antragsteller erhält in diesem Fall dann eine Nachricht zusammen mit der Kostenrechnung für ein streitiges Verfahren.

Das gerichtliche Mahnverfahren geht in diesem Zuge direkt in einen Zivilprozess über. In diesem gibt es eine Klage, eine Klageerwiderung sowie eine eventuelle Beweisaufnahme, falls dies nötig ist. Entscheiden wird dieser Zivilprozess durch ein Urteil oder einen entstehenden Vergleich zwischen Schuldner und Gläubiger.

Der Gläubiger hat neben der Weiterführung in einem zivilen Prozess die Möglichkeit, die Forderung fallen zu lassen. Das kann beispielsweise dann sinnvoll sein, wenn Teile oder die gesamte Forderung unbegründet sind oder er vor dem Gericht aufgrund mangelnder Beweise / einer unklaren Sachlage keine Chance hätte. Zudem besteht während des gesamten Beantragungs- und Gerichtsprozesses die Möglichkeit für beide Parteien, sich doch noch außergerichtlich zu einigen.

Wichtig:
Die Unterlagen werden erst dann an das für den Zivilprozess zuständige Gericht weitergegeben, wenn der Gläubiger die Verfahrenskosten bezahlt hat.

Ablauf eines streitigen Verfahrens nach Widerspruch

Der Ablauf des streitigen Verfahrens gleicht dem eines üblichen Zivilprozesses und läuft nach diesen Vorgaben der Zivilprozessordnung ab:

Aber:
Nach einem Urteil bleibt dem Schuldner nur noch die Möglichkeit, Berufung nach § 511 ZPO einzulegen, wenn mit dem erstinstanzlichen Urteil nicht einverstanden ist. Die Überprüfung findet dann vor dem nächsthöheren Gericht statt. Bei grundlegenden Rechtsfehlern im Verfahren kann der Schuldner zudem Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einlegen. Wird das Urteil von der nächsthöheren Instand bestätigt, tritt die Rechtskraft ein und der Schuldner hat keine weiteren Möglichkeiten mehr.

Das gerichtliche Mahnverfahren für Privatpersonen

Egal ob bei einer Rücksendung an einen Onlinehändler, bei einer Erstattung durch den Telefonanbieter oder einem Privatverkauf: Auch im privaten Umfeld gibt es zahlreiche Möglichkeiten, um ein gerichtliches Mahnverfahren nicht herumzukommen. Gerade bei Personen in einer finanziell schwierigen Lage können hier bereits kleinere Beträge für existenzielle Probleme sorgen – umso wichtiger ist es, dass Sie wissen, wie Sie Ihre Forderung fristgerecht durchsetzen können.

Ein einfaches Beispiel: Sie haben ein Mobiltelefon zurückgesandt, da es nicht Ihren Anforderungen entsprach. Auf die Erstattung durch den Onlinehändler warten Sie jedoch nun schon mehrere Wochen, und bisher ist keine Zahlung in Aussicht gestellt worden. Auf mehrere Anfragen hat der Händler nicht reagiert.

In diesem Fall ist anwaltliche Unterstützung meist zu teuer und viele Kanzleien lehnen diese Art von Kleinaufträgen aus Aufwandsgründen ab. Auch eine Zivilklage wäre in diesem Fall mit einem zu hohen Aufwand verbunden und würde höchstwahrscheinlich die Summe des Streitwertes überschreiten. Die Lösung – ein gerichtliches Mahnverfahren mit Unterstützung von Culpa Inkasso.

Wann können private Geldforderungen per Mahnverfahren eingeholt werden?

Grundsätzlich können Sie immer dann ein gerichtliches Mahnverfahren in die Wege leiten beziehungsweise ein Inkassobüro mit dieser Aufgabe beauftragen, wenn Sie eine Ihnen rechtmäßig zustehende Forderung nicht erhalten haben. Im Falle einer Rücksendung beispielsweise sollten Sie nach 14 Tagen nach der Ankunft dieser beim Händler nachfragen, wann Sie mit einer Erstattung rechnen können. Erhalten Sie hierauf dann keine Antwort, kann ein Mahnverfahren eingeleitet werden. Konkrete Vorgaben, wann der richtige Zeitpunkt ist, gibt es jedoch nicht. Wir empfehlen, für den Antrag auf Erteilung eines Mahnbescheids immer ein zuverlässiges Inkassounternehmen zu beauftragen, um rechtliche Bestimmungen und Fristen einzuhalten und Zeit zu sparen.

Wichtig für Privatpersonen:
Einfache Geldforderungen verjähren in Deutschland in der Regel nach drei Jahren. Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie handeln, wenn Sie gerichtlich gegen den Schuldner vorgehen möchten. Eine einfache Zahlungsaufforderung reicht nicht aus, um die Verjährung zu stoppen – hierzu ist die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens die beste Wahl.

Genau wie bei Geschäften zwischen Unternehmen darf der Schuldner dem Mahnbescheid auch bei einem Verbrauchergeschäft widersprechen. In diesem Fall bleibt dann nur noch die Einholung der Forderung über eine Zivilklage. Hier müssen Sie jedoch den Aufwand und die Kosten gegenüber dem Streitwert abwägen – kann der Schuldner beispielsweise nicht zahlen, bleiben Sie am Ende auf den Forderungen der Gerichte sitzen, auch wenn der vollstreckbare Titel gemäß § 197 Abs. 1 Nr. 4 BGB mindestens 30 Jahre erhalten bleibt.

Endziel Vollstreckungsbescheid: Was genau ist das eigentlich?

Fällt das gerichtliche Mahnverfahren zugunsten des Gläubigers aus, verfügt er am Ende über einen vollstreckbaren Titel für die entsprechende Forderung. Dieser Titel ermöglicht im Anschluss die Beauftragung eines Zwangsvollstreckers, welcher den Schuldner aufsucht und nach pfändbaren Gegenständen sowie pfändbarem Vermögen sucht.

Es gibt drei Varianten der Zwangsvollstreckung, welche angewendet werden können:

Wichtig:
Alle Regelungen zu Zwangsvollstreckungen und Zwangsversteigerungen sind im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung von Grundstücken (ZVG) zu finden. Hierfür gibt der Gesetzgeber strenge Richtlinien vor, die eingehalten werden müssen. Zudem dürfen nicht alle Sach- und Vermögenswerte eines Schuldners gepfändet werden – schließlich würde dies seinen finanziellen und existenziellen Ruin bedeuten. Grenzen und Möglichkeiten bei der Pfändung werden in den BGB-Paragraphen 803 bis 857 genau vorgegeben.

So funktioniert die Beauftragung einer Zwangsvollstreckung

Nachdem Sie einen vollstreckbaren Titel für Ihre Forderung erhalten haben, können Sie die Zwangsvollstreckung in die Wege leiten. Um diese einzuleiten, müssen Sie einen Vollstreckungsauftrag bei Ihrem zuständigen Gerichtsvollzieher einreichen. Dieser Auftrag enthält alle wichtigen Informationen über den Schuldner (z.B. relevante Adressen), die Gesamtforderung sowie die zu pfändenden Vermögensgegenstände. Nachdem der Gerichtsvollzieher den Antrag des Gläubigers auf seine Rechtmäßigkeit geprüft hat, sucht er den Schuldner in der Regel zunächst auf und fordert ihn zunächst zur Zahlung auf. Kann oder möchte der Schuldner nicht zahlen, macht der Gerichtsvollzieher wertvolle Gegenstände, Vermögenswerte oder Immobilien aus und beschlagnahmt diese nach Möglichkeit sofort.

Die Gegenstände zur Pfändung werden anschließend vom Gerichtsvollzieher in ein Verzeichnis aufgenommen und abgeholt. Bei einer öffentlichen Versteigerung wird der höchstmögliche Preis für die Wertgegenstände erzielt, in seltenen Fällen gehen diese auch direkt in den Besitz des Gläubigers über. Weigert sich der Schuldner, die Gegenstände freizugeben, kann der Gerichtsvollzieher weitere Maßnahmen einleiten – im drastischsten Fall kommt es zu einer Zwangsräumung.

Kompakter Überblick über die deutschen Mahngerichte

Wenn ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird, dann erfolgt das beim zentralen Mahngericht des jeweiligen Bundeslandes. Das war jedoch nicht immer so. Das Vorgängermodell zur zentralen Bearbeitung von Mahnungssachen war ein System, bei welchem jedes Amtsgericht eigenständig Mahnverfahren begleitete. Das war mit einem hohen personellen und organisatorischen Aufwand verbunden, denn jedes Jahr gibt es in Deutschland etwa vier Millionen gerichtliche Mahnverfahren (Quelle: Statistischer Bericht der Zivilgerichte, 2022).

Durch die Einrichtung eines zentralen Mahngerichtes in jedem Bundesland können gerichtliche Mahnverfahren deutlich schneller, effizienter und weitestgehend automatisiert bearbeitet werden. Zudem werden die Amtsgerichte deutlich entlastet und müssen sich bei diesen Verfahren „nur“ noch mit den abschließenden Vollstreckungsbescheiden beschäftigen.

Um das für Sie zuständige Mahngericht zu finden, können Sie das Onlineportal der Mahngerichte in Deutschland nutzen. Hier finden Sie wichtige Kontaktdaten sowie alle nötigen Formulare für die Antragstellung.

Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren

Sobald der Gläubiger einen Antrag auf den Erlass eines Mahnbescheides beim zuständigen Gericht einreicht, werden Gerichtskosten fällig. Die Höhe richtet sich hierbei immer nach dem Streitwert, also nach der Höhe der ausstehenden Forderung. Je höher diese also ist, desto höher werden auch die Gerichtskosten ausfallen. Um eine realistische Einschätzung darüber zu bekommen, wie hoch die Kosten wirklich ausfallen werden, kannst du den Kostenrechner der Mahngerichte in Deutschland nutzen. Ein Auszug: Bei einem Streitwert von 1.000 Euro liegen die Verfahrenskosten des Mahngerichtes bei nur 36 Euro.

Alle Gerichtskosten, welche zunächst anfallen, werden dem Antragsteller in Rechnung gestellt und müssen von diesem auch zunächst ausgelegt werden. Sollte das Mahngericht den Antrag ablehnen, muss der Gläubiger die Verfahrenskosten endgültig aus eigener Tasche zahlen. Bei einem erfolgreichen Verlauf aus Sicht des Antragstellers können alle Gerichtskosten jedoch dem säumigen Kunden in Form eines Verzugsschadens in Rechnung gestellt werden (§ 280 BGB).

Wichtig:
Die Abwicklung eines gerichtlichen Mahnverfahrens ist mit einem hohen zeitlichen Aufwand verbunden, zudem müssen bei der Antragstellung viele rechtliche Feinheiten berücksichtigt werden. Culpa Inkasso wickelt sowohl den außergerichtlichen als auch gerichtlichen Mahnprozess ab – auch diese Kosten müssen später vom Schuldner übernommen werden.

Unsere kostenfreie & unverbindliche Erstberatung zu Inkasso und zum gerichtlichen Mahnverfahren

Egal ob bei Geschäften zwischen Unternehmen oder Käufen, bei welchen ein Verbraucher beteiligt ist – eine Mahnsache ist immer unangenehm, kostet viel Zeit und im Zweifelsfall geht eine Menge Geld verloren. Für Unternehmen kommt bei hohen Forderungsausfällen zudem ein existenzielles Risiko hinzu, zudem müssen alle Verfahrenskosten zunächst vonseiten des Gläubigers ausgelegt werden. Um Ihre Erfolgschancen zu steigern, empfehlen wir Ihnen, für das gerichtliche Mahnverfahren immer ein erfahrenes Inkassounternehmen wie Culpa Inkasso zu beauftragen.

Dank mehr als 20 Jahren Erfahrung im Inkasso wissen wir, worauf es ankommt, um ein gerichtliches Mahnverfahren erfolgreich und vor allem schnell in die Wege zu leiten. Optional vertritt Culpa Inkasso Ihr Unternehmen zudem im gesamten außergerichtlichen Mahnverfahren und hilft Ihnen dabei, offene Forderungen fristgerecht zu erhalten. Sie sparen hierbei wertvolle Zeit und können sich auf das wirklich Wichtige, Ihr Kerngeschäft, konzentrieren.

In einer kostenfreien Erstberatung helfen wir Ihnen dabei, realistisch einzuschätzen, ob ein gerichtliches Mahnverfahren in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist oder ob eine andere Option in Erwägung gezogen werden sollte. Durch ein erstes Gespräch können Sie sich einen Eindruck von unseren Dienstleistungen ohne finanzielle Verpflichtung machen und sich ganz in Ruhe entscheiden.

Treten Sie noch heute mit uns in Kontakt – wir freuen uns bereits auf Ihre Nachricht!

Ihre häufig gestellten Fragen

Was ist ein gerichtliches Mahnverfahren?

Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein vereinfachtes und kostengünstiges Verfahren für Gläubiger, Geldforderungen schnell und ohne aufwendigen Zivilprozess durchzusetzen. Es beginnt mit der Beantragung eines Mahnbescheids und führt, falls der Schuldner nicht widerspricht, zum Erlass eines Vollstreckungsbescheides und damit zur Zwangsvollstreckung.

Wie viel kostet ein gerichtliches Mahnverfahren?

Die Gerichtskosten bei einem gerichtlichen Mahnverfahren richten sich immer nach dem Streitwert, also in diesem Fall nach dem ausstehenden Betrag. Bei einem Streitwert bis 1.000 Euro beispielsweise liegen die Gerichtskosten bei 36 Euro. Unabhängig davon können jedoch noch Kosten für einen Anwalt oder ein Inkassounternehmen hinzukommen. Alle Verfahrenskosten müssen bei Erfolg des Gläubigers vom Schuldner bezahlt werden.

Was macht ein Inkassounternehmen beim gerichtlichen Mahnprozess?

Ein professionelles Inkassounternehmen wie Culpa Inkasso kümmert sich um die gesamte Abwicklung des gerichtlichen Mahnprozesses inklusive der Einhaltung wichtiger Fristen und Vorgaben. Auf Wunsch können wir zudem das gesamte außergerichtliche Mahnwesen sowie Inkasso für Ihr Unternehmen übernehmen. Vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Beratungstermin.

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