Lutz Löbl, Beitrag vom 27. Juni 2024

Zedent & Zessionar: Forderungsabtretung einfach erklärt

Die Abtretung von Forderungen ist im geschäftlichen Alltag heute keine Seltenheit mehr. Mit ihr werden alle Pflichten aus einem Schuldverhältnis an eine andere Person übergeben. Dies ist sowohl aus Sicht des Schuldners als auch aus Sicht des Gläubigers möglich. Ein Überblick über alle wichtigen Informationen.

 

Zedent & Zessionar: Forderungsabtretung einfach erklärt

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Zession beschreibt den Prozess der Abtretung einer Forderung oder einer Schuld an einen Dritten. Sie wird deshalb auch als „Forderungsabtretung“ bezeichnet.

  • In der Regel gibt der ursprüngliche Gläubiger (Zedent) seine Forderung an einen neuen Gläubiger (Zessionar) ab und erhält dafür einen Kaufbetrag.

  • Häufig liegt dem Schuldverhältnis zwischen Zedenten und Zessionar ein Kaufvertrag gemäß 413 des Bürgerlichen Gesetzbuches vor, bei welchem die Zahlung noch ausstehend ist.

  • Es können sowohl titulierte als auch nicht titulierte Forderungen abgetreten werden. Wichtig für die rechtmäßige Abwicklung ist die sogenannte Abtretungserklärung.

  • Die Forderungsabtretung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft und kann nicht durch eine der beiden Parteien rückgängig gemacht werden (§§ 398 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches).

Was ist eine Zession?

Bei der Abtretung wird eine Forderung von einem Gläubiger (Zedent) auf einen anderen Gläubiger oder ein Unternehmen (Zessionar) übertragen. Grundsätzlich ist es auch möglich, dass eine Schuld übertragen wird, das ist in der Praxis jedoch sehr selten. Bei der Abtretung darf sich weder der Schuldner noch der Inhalt der Forderung ändern (§ 398 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Die Abtretung erfordert einen Vertrag zwischen den beiden Parteien (Abtretungserklärung).

In der Regel erhält der alte Gläubiger für die Abtretung der Forderung einen Geldbetrag, welcher sich nach der Höhe der offenen Forderung richtet. Dies ist jedoch nicht zwingend notwendig, um eine stille Zession durchzuführen. Nachdem die Forderung abgetreten wurde, hat der Zessionar alle Möglichkeiten, die Forderung geltend zu machen, die auch der Zedent hatte.

Wichtig:
Die Inkassozession ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, welches keine Widerrufsfrist hat und nur rückgängig gemacht werden kann, wenn beide Parteien diesem zustimmen.

Die Rolle des Zedenten

Bei der Abtretung hat der Zedent die Aufgabe, die Rechte an einer spezifischen Geldforderung gegen einen Schuldner an einen neuen Gläubiger (Zessionar) zu übertragen. Diese Übertragung der Vertragsrechte erfordert einen Vertrag nach § 398 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Damit eine Forderung abgetreten werden kann, muss der Zedent sicherstellen, dass folgende Aspekte gegeben sind:

  • Tatsächliches Bestehen der Geldforderung zum gegebenen Zeitpunkt.
  • Übertragbarkeit der Schuld muss gesetzlich/vertraglich möglich sein.
  • Der Zedent muss eine Verfügungserlaubnis zur Forderung haben.
  • Es muss eine Einigung zur Abtretung zwischen Zedenten und Zessionar bestehen.
  • Die Abtretungserklärung muss die Schriftform erfüllen, um wirksam zu sein.

Alle diese Voraussetzungen stellen sicher, dass die Abtretungserklärung wirksam ist und der Zessionar die Forderung später auch tatsächlich geltend machen kann. Eine Geldforderung kann beispielsweise dann nicht abgetreten werden, wenn die Leistung an einen anderen als den Gläubiger nicht ohne Veränderung des Inhalts erfolgen kann (§ 399 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Auch vertragliche Vereinbarungen können eine Übertragung ausschließen.

Die Rolle des Zessionars

Der Zessionar übernimmt durch die Sicherungsabtretung alle Rechte und Pflichten des Zedenten in Bezug auf die abgetretene Forderung. Er ist nach Abschluss des Vertrags berechtigt, die Forderung vom Schuldner mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln einzufordern und auch weitere Schritte einzuleiten, wenn dieser nicht zahlt. Der Zedent hat auf Verlangen des Zessionars die Abtretungserklärung zu übermitteln, um die Forderungsübertragung zu bestätigen.

Warum erfolgt eine Zession in der Praxis?

Häufig geht einer Abtretung ein langes außergerichtliches und gerichtliches Mahnverfahren zur Geltendmachung einer Geldforderung voraus. Der Schuldner hat sich trotz vielfacher Aufforderung und auch durch eine Zwangsvollstreckung nicht zur Zahlung bewegen lassen oder kann den offenen Betrag schlichtweg im Moment nicht begleichen. Nun sucht der Gläubiger nach einer anderen Lösung, zumindest einen Teil des vertraglich vereinbarten Geldes zu erhalten, z.B. durch die Abtretung.

Eine nicht titulierte Forderung verjährt in der Regel drei Jahre nach Ablauf des ersten Jahres, in dem die Forderung entstanden ist (§ 199 Abs. 1 BGB). Innerhalb dieser drei Jahre kann ein Mahnbescheid beantragt und damit auch ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden. Ist die Forderung bereits durch ein Gericht tituliert, dann hat die Vollstreckung eine Verjährungsfrist von dreißig Jahren. Titulierte Forderungen sind daher häufiger betroffen.

Ziel: Durch den Kauf einer Forderung möchte der Zessionar in der Regel einen finanziellen Vorteil erlangen, indem er einen Kaufpreis zahlt, der unter der tatsächlichen Forderung liegt. Im Anschluss versucht er weiterhin, die Forderung gegen den Schuldner geltend zu machen.

Alternative zur Abtretung: Professionelles Inkasso

Durch die Abtretung einer Forderung verlieren Sie als Gläubiger eine Menge Geld und müssen, je nach Branche, auch Verluste bilanzieren. Zudem geben Sie alle Rechte und Möglichkeiten an den Zessionar ab und haben somit keine Kontrolle mehr über die Forderung oder wie der neue Gläubiger mit Ihrem Kunden umgeht. Das gibt vielen Unternehmen zu Recht ein ungutes Gefühl.

Wir empfehlen daher die Beauftragung eines professionellen Inkassounternehmens bereits frühzeitig im Mahnprozess. Nach Ablauf der Zahlungsfrist sollten Sie Ihrem Schuldner eine freundliche oder persönliche Zahlungserinnerung zukommen lassen. Reagiert er auf diese nicht, geben Sie die Forderung an die Experten von Culpa Inkasso ab.

Wir suchen den persönlichen und direkten Kontakt zum Schuldner, beispielsweise telefonisch, durch Vor-Ort-Besuche oder individualisierte Mahnschreiben. Die Erfahrung hat gezeigt, dass ein Brief von einem Inkassounternehmen häufig ausreicht, um einen säumigen Kunden zur Zahlung zu bewegen. Bei der Eintreibung von Forderungen stehen wir im direkten Austausch mit Ihnen und suchen individuelle Lösungen mit dem Schuldner, beispielsweise eine Ratenzahlung. Führt das nicht zum Ergebnis, leiten wir in Ihrem Namen ein gerichtliches Mahnverfahren in die Wege und erwirken einen vollstreckbaren Titel.

Nichts kann ein persönliches Gespräch ersetzen – treten Sie daher gerne noch heute mit uns in Kontakt und vereinbaren Sie Ihren unverbindlichen Ersttermin. In diesem klären wir offene Fragen und erläutern den gesamten Inkassoprozess. Wir freuen uns bereits auf Sie!

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