Lutz Löbl, Beitrag vom 30. September 2024

Verzugsschaden mit Inkasso konsequent durchsetzen

Durch die nicht fristgerechte Zahlung einer Rechnung entstehen dem Gläubiger Mehrkosten, welche dem Schuldner in Rechnung gestellt werden können. Dazu gehören beispielsweise Mahnkosten oder entgangene Zinsen durch den verspäteten Zahlungseingang. Allerdings können auch Schadenersatzforderungen aus dem Zahlungsverzug resultieren.

Erfahren Sie hier, wie Sie Verzugsschäden mithilfe von Inkasso effizient und schnell durchsetzen können.

Verzugsschaden mit Inkasso konsequent durchsetzen

Definition: Was ist ein Verzugsschaden?

Ein Verzugsschaden ist ein Schaden, den Gläubiger durch die verspätete Zahlung des Schuldners erleiden. Der Schuldner ist gemäß § 280 und § 286 BGB dazu verpflichtet, diesen Schaden zu ersetzen, der durch das Versäumnis entsteht. Typische Verzugsschäden sind z.B. Kosten für die Beauftragung eines Inkassounternehmens, für die Mahnung oder Verzugszinsen. Kommt es zu einem gerichtlichen Mahnverfahren, müssen auch die Gerichtskosten immer vom Schuldner getragen werden.

Wissenswert: Das „Gegenstück“ zum Schuldnerverzug ist der Annahmeverzug. Hierbei handelt es sich um Mehraufwendungen für den Schuldner, welche sich aus der Nichtannahme eines geschuldeten Gegenstandes ergeben. Dazu gehören beispielsweise Kosten für Aufbewahrung und Erhaltung, die nach § 304 BGB vom Gläubiger ersetzt werden müssen.

Verzugsschäden gemäß BGB geltend machen

Damit ein Verzugsschaden gemäß den Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch geltend gemacht werden kann, muss er einige Voraussetzungen eindeutig erfüllen.

  • Die Forderung muss berechtigt und fällig sein.

  • Der Mehraufwand muss einen tatsächlichen Schaden verursacht haben.

  • Der Schaden muss eindeutig aus dem Verzug resultiert sein.

Gemäß § 286 BGB tritt der Verzug dann ein, wenn eine vorher definierte Frist ohne Zahlung des Schuldners abläuft oder diesem eine erste Zahlungserinnerung zugestellt wurde. Das Bestehen des Zahlungsverzugs ist entscheidend, um Verzugsschäden geltend zu machen. Hierbei ist der Gläubiger in der Beweispflicht.

Der Gläubiger ist dazu verpflichtet, den Anspruch gegen den Schuldner auf ein Mindestmaß zu begrenzen (§ 254 BGB). Dazu gehört beispielsweise, dass Mahnkosten nur in tatsächlicher Höhe in Rechnung gestellt werden dürfen. Personalkosten dürfen nicht berechnet werden, lediglich die Aufwendungen für Porto und Papier, welche in der Regel zwischen drei und fünf Euro liegen.

Berechnung von Verzugszinsen bei Zahlungsverzug

Die Berechnung der Zinsen wegen Verzug orientiert sich gemäß § 288 immer am aktuellen Basiszinssatz, welcher zweimal jährlich von der Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Berechnet werden die Zinsen ab dem ersten Tag nach Fälligkeit der Zahlung bis hin zum tatsächlichen Zahlungseingang. Zudem ist relevant, ob es sich um ein Geschäft mit Verbrauchern (B2C) oder zwischen zwei Unternehmen (B2B) handelt. Bei Verbrauchergeschäften liegt der Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte über dem aktuellen Basiszinssatz. Bei Unternehmensgeschäften sind es neun Prozentpunkte.

Mithilfe dieser Formel können Verzugszinsen berechnet werden:

  • Verzugszinsen = Hauptforderung x (Basiszinssatz + 5 / 9 %) x (Verzugstage / 365)
Wichtig:
Kann ein niedrigerer oder höherer Zinsschaden nachgewiesen werden, dann ist dieser für die Berechnung der späteren Verzugszinsen relevant. Hierbei ist der Gläubiger jedoch in der Beweispflicht und muss den höheren Schaden eindeutig belegen.

Beispiel für die Berechnung von Verzugszinsen:
Ein Rechnungsbetrag von 1.000 Euro war am 01. Juli fällig und wurde erst am 15. Juli beglichen. Vorher konnte oder wollte der Schuldner die Zahlung der Leistung nicht erbringen. Da es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt, werden fünf Prozentpunkte auf den Basiszinssatz aufgeschlagen. Die Rechnung setzt sich wie folgt zusammen:

  • Verzugszinsen = 1.000 Euro x (4 % + 5 %) x (14 / 365) = 3,45 Euro

Verzugsschäden mit Inkasso beim Schuldner durchsetzen

Die Durchsetzung offener Forderungen und das Mahnwesen nehmen sehr viel Zeit in der Unternehmensverwaltung ein. Hinzu kommt das Risiko einer Unwirksamkeit von Forderungen durch Verzugsschäden, wenn diese falsch berechnet wurden oder nicht den tatsächlichen Mehrkosten entsprechen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, eine offene Forderung spätestens nach der ersten Zahlungserinnerung und dem damit eintretenden Zahlungsverzug an einen Rechtsanwalt oder – besser noch – an ein professionelles Inkassounternehmen abzugeben. Hierdurch erhöhen Sie nicht nur die Chancen auf eine schnelle Zahlung, sondern können sich auch auf die wichtigeren Geschäftsprozesse konzentrieren.

Mit Culpa Inkasso haben Sie die Möglichkeit, entweder das gesamte Forderungsmanagement Ihres Unternehmens in die Hände von Experten zu legen oder auch nur einzelne Forderungen abzugeben. Dabei nehmen wir Rücksicht auf Faktoren wie langjährige Kundenbeziehungen und die Einhaltung Ihrer Corporate Identity bei allen Mahnschreiben. Wir suchen zunächst den persönlichen Kontakt zum Schuldner und vereinbaren mit diesem einen individuellen Zahlungsplan, um ein kosten- und zeitaufwendiges gerichtliches Mahnverfahren zu verhindern. Sollte das nicht funktionieren, leiten wir in Ihrem Namen auch rechtliche Schritte ein.

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