Von Lutz Löbl

Was ist der Basiszinssatz?

Der Basiszinssatz ist eine wichtige Kenngröße für die Durchführung und Abwicklung von Inkassoverfahren. Insbesondere kommt er zur Berechnung der Verzugszinsen zum Einsatz.

Mahnungen bis Inkasso

Definition: Was versteht man unter dem Basiszinssatz?

Der Basiszinssatz ist ein variabler Zinssatz, der in Deutschland vorwiegend dafür verwendet wird, um Verzugszinsen für offene Zahlungen zu berechnen. Er stellt damit also die Grundlage zur Berechnung von Verzugszinsen. Der Basiszinssatz ist für sechs Monate gültig und wird für die jeweiligen Zeiträume entsprechend neu berechnet.

Die amtliche Bekanntgabe erfolgt durch die Deutsche Bundesbank, die ihn nach Vorgaben der Europäischen Zentralbank bzw. gemäß § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festlegt. Der Basiszinssatz wird nach diesem Paragrafen jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres definiert und von der Bundesbank unverzüglich über den Bundesanzeiger bekanntgegeben.

Funktion: Wozu dient der Basiszinssatz beim Inkasso?

Im Rahmen des Inkasso-Verfahrens wird der Basiszinssatz dafür verwendet, um den Verzugszinssatz zu berechnen. Die Verzugszinsen können dem Schuldner in Rechnung gestellt werden, wenn dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt.

Folglich verwenden Inkassounternehmen den Basiszinssatz, um die Höhe der Verzugszinsen zu berechnen, die sie im Auftrag ihrer Kunden einfordern. Die genaue Festlegung regelt dabei § 288 Abs. 1 des BGB. Dort ist beschrieben, dass eine Geldschuld mit einem Zinssatz von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen ist. Dies gilt für Privatkunden. Unternehmen zahlen gemäß § 288 Abs. 2 BGB höhere Verzugszinsen. Der Zinssatz liegt für Unternehmen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Höhe: Wo liegt der Basiszinssatz?

Die offizielle Bekanntgabe des Basiszinssatzes erfolgt jeweils zum 1. Januar und 1. Juli. Die Festlegung basiert auf dem Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. Die Veröffentlichung durch die Deutsche Bundesbank erfolgt unmittelbar im Bundesanzeiger.

Zwischen dem 1. Juli 2016 und 1. Juli 2022 lag der Basiszinssatz konstant bei einem Wert von -0,88 %. Daraus ergaben sich entsprechende Verzugszinssätze von 4,12 % im Falle von Verbrauchergeschäften und 8,12 % für Handelsgeschäfte. Mit dem 1. Januar 2023 stieg der Basiszinssatz auf einen Wert von 1,62 %. Zuletzt lag er zum 1. Januar 2024 nach erneutem Anstieg bei 3,62 %, was einem Verzugszinssatz von 8,62 % für Verbrauchergeschäfte und 12,62 % für Handelsgeschäfte entspricht.

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