
Verjährung von Schulden: Die 3-Jahres-Frist entschlüsselt
Fristbeginn, Risiken & Maßnahmen für Unternehmen
Jede offene Rechnung birgt das Risiko, dass das Geld irgendwann nicht mehr zurückgefordert werden kann. Für Unternehmen zählt deshalb nicht nur die Summe der Forderungen, sondern auch der richtige Umgang mit Fristen und möglichen Unterbrechungen. Wer den Überblick verliert, riskiert, dass Einnahmen ungenutzt bleiben – und das lässt sich vermeiden.
Fristbeginn am Jahresende
In vielen Fällen gilt eine dreijährige Verjährungsfrist nach § 195 BGB. Sie beginnt in der Regel am Jahresende, in dem die Forderung fällig wird. Eine Rechnung aus Mai 2025 startet damit erst am 31. Dezember 2025. Unternehmen, die Zahlungseingänge oder Mahnprozesse nicht sauber dokumentieren, riskieren, den Überblick zu verlieren – etwa bei wiederkehrenden Leistungen oder mehreren offenen Rechnungen gleichzeitig.
Verjährung hemmen: Welche Schritte zählen
Unterbrechungen der Frist können in bestimmten Situationen auftreten, etwa bei laufenden Verhandlungen oder einem gerichtlichen Mahnverfahren. Interne Mahnungen oder einfache Zahlungserinnerungen stoppen die Frist nicht. Es kann sinnvoll sein, relevante Maßnahmen zu dokumentieren, um den Überblick zu behalten.
Praxisnahe Absicherung von Forderungen
Unternehmen profitieren von professioneller Unterstützung, um Fristen im Blick zu behalten und Forderungen rechtzeitig zu sichern. Culpa Inkasso sorgt dafür, dass Maßnahmen wie Mahnverfahren oder Inkassoschritte lückenlos dokumentiert werden und verjährungsrelevante Fristen eingehalten werden. So lassen sich offene Forderungen gezielt schützen, bevor sie verfallen.
Am 31.12. ist wieder Stichtag
Nutzen Sie gleich unseren Verjährungsrechner und prüfen Sie die Fristen Ihrer offenen Rechnungen https://www.culpa-inkasso.de/verjaehrungsrechner/verjaehrungsrechner.php.
Für Fragen oder die direkte Übergabe Ihrer Forderungen an uns stehen wir Ihnen sehr gerne beratend zur Seite. Kontaktieren Sie uns.







