
Digitalisierung der Zwangsvollstreckung – Ein Schritt nach vorn, doch es bleibt Luft nach oben
Die fortschreitende Digitalisierung macht auch vor der Zwangsvollstreckung nicht halt. Ein neuer Gesetzentwurf zielt darauf ab, den Vollstreckungsprozess zu modernisieren und effizienter zu gestalten. Doch trotz guter Ansätze bleibt er hinter den technischen Möglichkeiten zurück. Besonders das Fehlen einer zentralen Datenbank verhindert eine wirklich transparente und reibungslose Abwicklung von Verfahren.
Digitalisierung: Fortschritt mit Hindernissen
Die Einführung rein digitaler Aktenführung könnte den Verwaltungsaufwand drastisch reduzieren und Fehlerquellen minimieren. Fachleute aus dem Rechts- und Finanzsektor begrüßen diesen Schritt, denn bislang dominierte eine ineffiziente Mischform aus Papier- und digitalen Dokumenten. Das Bundesjustizministerium rechnet durch die Reform mit Einsparungen von rund 1,5 Millionen Euro pro Jahr. Dennoch bleibt ein entscheidendes Element unberücksichtigt: eine bundesweite, vernetzte Datenbank für Zwangsvollstreckungen, die für mehr Übersicht und Koordination sorgen könnte.
Mehr Transparenz für effizientere Verfahren
Schätzungen zufolge stammen rund zwei Drittel der Zwangsvollstreckungen aus dem Forderungsmanagement privater Unternehmen. Die Einführung einer zentralisierten Datenbank würde den gesamten Ablauf erheblich beschleunigen und für mehr Rechtssicherheit sorgen. Gerade in einem Bereich, in dem jährlich Millionen von Fällen bearbeitet werden, ist ein zukunftsorientierter Ansatz essenziell. Noch besteht die Möglichkeit, den Gesetzentwurf nachzubessern und eine wirklich nachhaltige Digitalisierungsstrategie zu entwickeln.
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