Karin Löbl, Beitrag vom 20. Juni 2025
Freigrenze für Rentenpfändung steigt 2025 und bremst Gläubiger aus

Rentenpfändung: Freigrenze steigt 2025 und bremst Gläubiger aus

Neue Hürden erfordern kluge Strategien

Ab Juli 2025 hebt sich die Pfändungsfreigrenze für Renten erneut. Für Gläubiger ein Dämpfer, der die Rückgewinnung ausstehender Forderungen erschwert. Ein erfahrener Inkassodienstleister wie Culpa Inkasso wird damit zur unverzichtbaren ersten Anlaufstelle, um trotz neuer Regeln erfolgreich zu agieren.

Status quo: Ein enger Korridor für Gläubiger

Aktuell sind Renten vor Pfändungen bis zur Freigrenze von 1.499,99 Euro geschützt. Gläubiger stoßen hier bereits an harte Grenzen, wenn sie ausstehende Beträge einfordern wollen. Hohe Schulden? Oft bleibt nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Der Weg zur vollständigen Rückzahlung ist ein Hindernisparcours, der Geduld und Präzision verlangt.

Der Wandel: Höhere Freigrenze, schärfere Herausforderungen

Ab Juli 2025 klettert die Freigrenze auf 1.559,99 Euro – vier Prozent mehr. Für Gläubiger ein herber Schlag: 60 Euro weniger pro Monat, die sie erreichen können. In einer Zeit, in der wirtschaftliche Unsicherheit ohnehin an den Nerven zehrt, verschärft diese Änderung den Druck. Ohne strategische Expertise droht ein Rückschlag für die Forderungsdurchsetzung.

Ihr Vorteil:
Culpa Inkasso navigiert Sie durch diese neuen Hürden. Als Ihre erste Anlaufstelle entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen, um Ihre Ansprüche zu sichern.

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