Von Karin Löbl
Wirtschaftsauskunft und Scoring

Datenschutz-Grundverordnung, Wirtschaftsauskünfte und Scoring

Aktuelles Urteil zu Scoring und Restschuldbefreiung

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat direkten Einfluss auf die Praktiken von Wirtschaftsauskunfteien, insbesondere im Hinblick auf Scoring und die Speicherung von Informationen über Restschuldbefreiung. Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden wirft Licht auf die Herausforderungen und Voraussetzungen im Umgang mit diesen sensiblen Daten.

Scoring unter der Lupe

Das Verwaltungsgericht entschied, dass Scoring als automatisierte Entscheidung im Einzelfall betrachtet wird und bestimmten Voraussetzungen unterliegt. Insbesondere Banken, die SCHUFA-Wirtschaftsauskünfte nutzen, müssen die maßgebliche Rolle des Scorings bei der Kreditgewährung prüfen. Das Gericht betont, dass eine gültige Ausnahme im deutschen Bundesdatenschutzgesetz erforderlich ist, um dieses grundsätzliche Verbot zu umgehen.

Speicherdauer von Daten zur Restschuldbefreiung

Um im Einklang mit der DSGVO zu bleiben, dürfen private Auskunfteien wie die SCHUFA Informationen zur Restschuldbefreiung laut Urteil nicht länger speichern als das öffentliche Insolvenzregister. Schließlich ermögliche die Erteilung einer Restschuldbefreiung es Betroffenen, sich erneut am Wirtschaftsleben zu beteiligen. Das Gericht misst diesem Umstand eine existenzielle Bedeutung zu und hebt hervor, dass diese Daten bei Kreditwürdigkeitsbewertungen als negativer Faktor wirken. Entsprechend haben betroffene Personen nach Ablauf von sechs Monaten ein Recht auf Datenlöschung.

Was gilt es nun für Gläubiger zu beachten?

Für Gläubiger, die sich um die Komplexitäten von Scoring und Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) keine Sorgen machen möchten, ist die Beauftragung eines erfahrenen Inkassobüros die optimale Lösung. Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Umgang mit Wirtschaftsauskünften, sodass Sie sich weiter ungestört auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Befreien Sie sich von rechtlichen Unsicherheiten und optimieren Sie Ihr Inkassoverfahren noch heute – sehr gerne unterstützen wir Sie dabei.

Nach oben