Von Karin Löbl
Inkasso – Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

EU plant neue Zahlungsziele

In einem aktuellen Vorstoß plant die Europäische Kommission eine bedeutende Änderung in Bezug auf Zahlungsziele im Geschäftsverkehr. Gemäß dem vorgeschlagenen Entwurf sollen Unternehmen verpflichtet werden, ihre Rechnungen ohne Ausnahme spätestens innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Sollte diese Frist überschritten werden, sind hohe Strafzinsen vorgesehen.

Worum geht es bei den neuen Zahlungszielen?

Die Initiative der EU-Kommission steht im Kontext des Entlastungspakets für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU). Der Hauptantrieb dieser Regelung liegt in der Herausforderung der bestehenden Zahlungsmoral in Geschäftstransaktionen. Obwohl bereits eine Richtlinie aus dem Jahr 2011 existiert, die Zahlungsfristen von 30 Tagen vorsieht, soll die neue Verordnung eine verschärfte Einhaltung dieser Fristen sowie zusätzliche Schutzmaßnahmen für KMU gewährleisten. Um die Einhaltung dieser Vorschrift zu überwachen, soll eine neue Behörde gegründet werden.

Skepsis bei den Unternehmen

Trotz der angestrebten Verbesserung der Zahlungsmoral stoßen die Pläne der EU-Kommission auf erheblichen Widerstand seitens der Unternehmensverbände. Insbesondere der Baumarkt-Verband BHB äußert Bedenken und bezeichnet die geplante Regelung als „Bürokratiemonster“. Kritisiert wird vor allem die befürchtete Zunahme von Kosten und die potenziellen Wettbewerbsverzerrungen, die insbesondere kleinere Handelsunternehmen treffen könnten. Auch der Bundesrat äußerte Zweifel und plädierte für flexible Zahlungsziele, um mögliche Liquiditätsengpässe zu verhindern. Der genaue Zeitpunkt und die konkrete Ausgestaltung der Verordnung sind derzeit noch nicht finalisiert und werden noch diskutiert.

Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr im Fokus

Es ist von großer Bedeutung, dass Gläubiger sich frühzeitig über die potenziellen Auswirkungen dieser neuen Regelung informieren und geeignete Maßnahmen zur Sicherung ihrer Zahlungsansprüche ergreifen. Eine proaktive Auseinandersetzung mit den neuen Vorschriften ist entscheidend, um auch weiterhin eine vertrauensvolle Geschäftsbeziehung aufrechtzuerhalten. Der bequeme Weg bei Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr führt wie gewohnt über einen erfahrenen Inkassodienstleister wie Culpa Inkasso.

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