Von Karin Löbl
Verjährung von Schulden

Verjährung von Schulden

Senkung des Zinssatzes im Juni? EZB gibt positive Signale

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat bei ihrer letzten Sitzung keine Änderungen an den Leitzinsen vorgenommen. Der Einlagensatz bleibt zunächst bei 4 % und der Hauptrefinanzierungssatz bei 4,50 %. Allerdings schwäche sich der Preisauftrieb im Euroraum weiter ab und die Lohnentwicklung entspannt sich. Sollte der Disinflationsprozess anhalten, wäre eine Zinssenkung im Juni wahrscheinlich. EZB-Präsidentin Lagarde hat jedoch noch keine Details zur weiteren Planung einer Zinssenkung bekannt gegeben.

Bedeutung für Inkassodienstleistungen

Für Inkassodienstleister sind diese Entwicklungen besonders relevant. Eine mögliche Zinssenkung könnte die finanzielle Situation der Schuldner verbessern und somit die Rückzahlungsraten erhöhen. Dennoch bleiben Verzugszinsen für verspätete Zahlungen bestehen. Diese sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Basiszins, der wiederum vom Leitzins der EZB abhängt.

Behalten Sie Verjährungsfristen im Blick

Die Verjährungsfrist für Forderungen beträgt in der Regel drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Gläubiger sollten daher regelmäßig ihre Forderungen überprüfen und rechtzeitig Maßnahmen wie Mahnverfahren oder Vollstreckungsbescheide einleiten, um die Verjährung zu verhindern. Angesichts der möglichen Zinssenkung ist es wichtig, die Strategien zur Forderungseintreibung anzupassen und dabei die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Blick zu behalten. Nutzen Sie dazu gerne unseren Verjährungsrechner oder geben Sie Ihre Forderungen von Beginn an in unsere erfahrenen Hände.

Sehr gerne unterstützen wir Sie bei der Realisierung Ihrer Außenstände und setzen eine mögliche Verjährung mit geeigneten Inkassomaßnahmen außer Kraft. Kontaktieren Sie uns am besten gleich für eine persönliche Beratung.

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