Von Karin Löbl
Inkasso für Kleinbeträge und Kleinstbeträge

Inkasso für Kleinbeträge und Kleinstbeträge

Der Insolvenzwelle einen Schritt voraus – jetzt Kleinstforderungen sichern

Ob Autohäuser, Modehändler oder Metallbaufirmen: Die Corona-Maßnahmen fordern unaufhörlich ihr Tribut und treiben sowohl Mittelstand als auch Klein und Kleinstunternehmen unweigerlich in die Insolvenz. Schon jetzt, vor Wiedereinsetzen der Insolvenzanzeigenpflicht, sind mehrere Zehntausend Unternehmen teilweise oder vollständig zahlungsunfähig. Staatliche Hilfen kommen, wenn überhaupt, nur schleppend und verpuffen wie ein Tropfen auf dem heißen Stein. Ein letzter Strohhalm kann die Realisierung von Außenständen sein, denn auch Kleinstforderungen und Kleinbeträge summieren sich schnell zu größeren Beträgen.

Inkasso für Kleinstforderungen jetzt beauftragen – jeder Tag zählt

Bei Culpa Inkasso weisen wir immer auf eine frühzeitige Beauftragung für den Forderungseinzug von Kleinbeträgen hin. Tatsächlich kann ein Tag früher oder später das entscheidende Zünglein an der Waage bei der Realisierung von Außenständen sein. Denn läuft das Insolvenzverfahren erst einmal, sind keine Einzelvollstreckungen mehr möglich. Der Insolvenzverwalter wird sich der Insolvenzordnung entsprechend um die Insolvenzmasse kümmern. Zwar soll eine möglichst gerechte Verteilung erfolgen, in der Praxis bedeutet das aber meistens, dass Sie als Gläubiger von Kleinbeträgen oder Kleinstbeträgen leer ausgehen.

Erfahrenes Inkasso für Kleinbeträge mit hoher Erfolgsgarantie

Für Kleinbeträge und Kleinstbeträge gelten bei uns dieselben Qualitätskriterien wie für große Beträge, zum Beispiel auch beim Masseninkasso. Deshalb setzen Gläubiger seit Jahren auf unser Forderungsmanagement, um Außenstände konsequent und mit Fingerspitzengefühl zu realisieren – alles ohne Vorkosten und bei erfolgsabhängiger Abrechnung mit bequemer Online-Fallübergabe. Hier finden Sie alle Inkasso-Vorteile im Überblick.