Das europäische Mahnverfahren ermöglicht eine schnelle und kostengünstige Durchsetzung von offenen Forderungen innerhalb der EU. Es verläuft schriftlich und ohne Anwaltspflicht, solange keine mündliche Verhandlung erforderlich ist. Nach Ablauf der 30-tägigen Einspruchsfrist wird der europäische Zahlungsbefehl automatisch vollstreckbar, sofern der Schuldner nicht widerspricht.







