Cross-Border Inkasso jenseits der EU – USA, China & UK
Effektiver Forderungseinzug in Non-EU-Ländern: Realistische Wege statt Illusionen
Der folgende Beitrag basiert auf unserer Expertise als registrierter Inkassodienstleister und dient der allgemeinen Orientierung. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung durch einen Anwalt. Rechtliche Regelungen können sich ändern; wir übernehmen keine Haftung für die Aktualität oder Vollständigkeit.

Unsere Erfahrung zeigt: Außenstehende unterschätzen oft, wie unterschiedlich die Verfahren in Nicht-EU-Ländern sind. Probleme entstehen selten am guten Willen des Schuldners, sondern daran, dass Fristen, Zuständigkeiten und Abläufe falsch eingeschätzt werden. Wer in den USA, Großbritannien oder China wie in Deutschland vorgeht, verliert schnell Zeit – und damit wertvolle Chancen, die Forderung durchzusetzen.
Deutsche Unternehmen, die offene Forderungen außerhalb der EU durchsetzen wollen – etwa in den USA, im Vereinigten Königreich oder in China –, verlassen den vertrauten Rechtsrahmen des Binnenmarkts. Instrumente wie das Europäische Mahnverfahren oder der Europäische Vollstreckungstitel greifen hier nicht. Stattdessen bestimmen jeweils nationale Verfahren, Fristen und Zuständigkeiten, was realistisch durchsetzbar ist und was nicht.
In den USA bedeutet das den Umgang mit 50 unterschiedlichen Bundesstaaten und ihren eigenen Prozessordnungen, im Vereinigten Königreich das Common Law, in China ein eigenständiges Zivilprozessrecht. Japan, Südkorea und die Staaten Südostasiens folgen wiederum eigenen Regeln – mit teils erheblichen praktischen Hürden für ausländische Gläubiger.
In der Praxis entscheiden dabei regelmäßig drei Punkte über Erfolg oder Misserfolg:
- die geltenden Verfahrensfristen und Verjährungsregeln, die häufig deutlich kürzer sind als die in Deutschland üblichen drei Jahre,
- die tatsächliche Wirkung außergerichtlicher Mahnungen, insbesondere wenn sie in der Landessprache und mit kulturell angemessener Tonalität erfolgen,
- und nicht zuletzt die Qualität sowie die Erreichbarkeit lokaler Ansprechpartner, die Kommunikation sichern, Unterlagen aufbereiten und – falls erforderlich – Maßnahmen vor Ort einleiten.
Nicht jede Forderung außerhalb der EU lässt sich sinnvoll weiterverfolgen. In manchen Fällen ist ein frühzeitiges Stoppen wirtschaftlich klüger als ein langes Verfahren ohne greifbares Ergebnis. Genau diese Abwägung steht für uns am Anfang jeder Prüfung.
Haben Sie eine konkrete offene Rechnung in den USA, im Vereinigten Königreich, in China oder in einem anderen asiatischen Non-EU-Land? Dann kontaktieren Sie uns für eine Erstprüfung oder persönliche Beratung.







