Inkasso fürs Baugewerbe

Inkasso für das Baugewerbe

Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe: Alles dasselbe?

Ob Bauhauptgewerbe oder Baunebengewerbe, was macht das schon für einen Unterschied? Obwohl beide Teilbereiche allgemein unter das Baugewerbe fallen, bestehen tatsächlich gravierende Unterschiede, vor allem rechtlich und statistisch. Beispielsweise besteht im Bauhauptgewerbe unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Saisonkurzarbeitergeld oder die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung kann unzulässig sein. Warum das so ist, erklärt ein genauerer Blick auf die Verteilung der Gewerke im Baugewerbe.

Das Bauhauptgewerbe im Überblick

Maßgebend dafür, was zum Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe zählt, ist die »Gliederung der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)« des Statistischen Bundesamtes. In Abschnitt F erfolgt die weitere Unterteilung aus den Hauptbereichen Hochbau, Tiefbau, vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe:

  • 41.2 Bau von Gebäuden
  • 42.1 Bau von Straßen und Bahnverkehrsstrecken
  • 42.2 Leistungstiefbau und Kläranlagenbau
  • 43.1 Abbrucharbeiten und vorbereitende Baustellenarbeiten
  • 43.9 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten

Übersetzt in einige exemplarische Gewerke zählen zum Bauhauptgewerbe also Maurerarbeiten, Gerüstbauer, Kanal- und Wasserbau, Strom- und Gasleitungsbau, Unterkellerung, Gleisbauer, Estricharbeiten, Fassadenbauarbeiten, Kaminbauer oder auch Spreng-, Abbruch- sowie Enttrümmerungsarbeiten und viele mehr.

Das Baunebengewerbe im Überblick

Strenggenommen handelt es sich beim Baunebengewerbe um zwei weitere Unterteilungen, nämlich um das Ausbaugewerbe und das Bauhilfsgewerbe. Darunter fallen laut »Gliederung der Klassifikation der Wirtschaftszweige«:

  • 43.2 Bauinstallation
    Elektroinstallation, Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation, Dämmung gegen Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung, Sonstige Bauinstallation
  • 43.3 Sonstiger Ausbau
    Anbringen von Stuckaturen, Gipserei und Verputzerei, Bautischlerei und -schlosserei, Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Tapeziererei, Maler- und Lackierergewerbe, Glasergewerbe, Sonstiger Ausbau

Inkasso für das Baugewerbe – Ihre finanzielle Absicherung

So unterschiedlich die einzelnen Gewerke im Baugewerbe rechtlich und statistisch sein mögen, haben sie doch alle eines gemeinsam: Wenn hohe Rechnungen offen bleiben, könnte das die Existenz des jeweiligen Unternehmens gefährden. Schützen Sie sich! Mit unserem Inkasso für das Baugewerbe unterstützen wir Sie zuverlässig und sorgen mit hoher Erfolgsquote für einen bestmöglichen Cashflow. Hier finden Sie alle Inkasso-Vorteile im Überblick.

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