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Ist der Arbeitgeber zur Zahlung der Fortbildung verpflichtet?

Inkasso für Weiterbildungen, Sprachschulen, Schülerhilfe & mehr

Weiterbildung ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zum beruflichen Erfolg, sei es durch Fortbildungen als Workshop bzw. im Seminarbetrieb oder längerfristig als Aufbaustudium, Fernstudium oder auf zweiten Bildungswegen. Je nach Art der Weiterbildung können dabei enorme Kosten entstehen. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt diese der Arbeitgeber, oftmals aber auch nicht.

Wann muss der Arbeitgeber die Fortbildung zahlen?

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Fortbildung, selbst dann nicht, wenn diese im Betrieb eine neue Aufgabe übernehmen sollen. Entsprechend müssen die Kosten für freiwillige Weiterbildungen selbst übernommen werden. Fordert der Arbeitgeber allerdings die Fortbildung von sich aus, dann muss er diese auch bezahlen. In der Praxis entstehen unzählige Situationen für Fortbildungen und oftmals sind Arbeitgeber selbst daran interessiert, dass ihre Arbeitnehmer die Kompetenzen erweitern. Aus unserer alltäglich Erfahrung wissen wir aber, dass sich Fortbildungskosten durchaus zum Zankapfel entwickeln können und Bildungsanbieter sowie Bildungsträger durch offene Rechnungen dann zu den Leidtragenden gehören. Ein zuverlässiges Inkasso für Weiterbildungen und Online-Seminare ist in solchen Fällen das sprichwörtliche Gold wert.

Inkasso für Weiterbildungen, Sprachschulen oder Schülerhilfe

Neben offiziellen Bildungsträgern zählen beispielsweise auch viele Fachverlage zu den meistgenutzten Anbietern von Weiterbildungs- und Fortbildungsangeboten. Darüber hinaus erhalten Sprachschulen und Schülerhilfen immer mehr Zuwachs, wobei die Geldflüsse für ein hohes Bildungsniveau gesichert sein müssen. Mit unseren Inkassodienstleistungen können wir für nahezu jede Situation eine passende Lösung bieten – von der Übernahme des Einzelfalls bis hin zum regelmäßigen Masseninkasso. Ihr größter Vorteil bei Culpa Inkasso: Sollte eines unserer attraktiven Inkasso Pakete nicht vollends Ihre Ansprüche abdecken, vereinbaren wir sehr gerne individuelle Konditionen, die Ihrem Bedarf gerecht werden. Kontaktieren Sie uns dazu einfach und unsere Sachbearbeiter beraten Sie persönlich.

 

Weitere Informationen zum Inkasso für Weiterbildungen, Sprachschulen, Schülerhilfe bzw. für Verlage & mehr finden Sie auch unter: https://www.culpa-inkasso.de/verlag-medien-inkasso.html. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

 

 


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