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Verjährung von Schulden – der nächste Stichtag naht

Schuldner-Monitoring und Titel-Vollstreckung bis zu 30 Jahre

Können Schulden verjähren? Ja, das können sie, und zwar immer zum Stichtag, mit Ablauf des 31. Dezembers. Grund dafür ist, dass der Gesetzgeber den Beginn der Verjährungsfristen in der Regel auf das Ende des Jahres terminiert, in dem der Anspruch entstanden ist. Entsprechend empfehlen wir Gläubigern dringend, ältere Außenstände auf die Verjährungsfrist hin zu überprüfen.

Welche Schulden verjähren wann? Worauf muss ich achten?

Die Verjährungsfristen sind nicht für alle Schulden identisch, sondern richten sich nach Art der Außenstände. Während die regelmäßige Verjährungsfrist aus dem täglichen Leben 3 Jahre beträgt, beispielsweise für Schulden bei unbezahlten Konsumgütern, verjähren Ansprüche aus dem Familien- und Erbrecht sowie bei rechtlich festgestellten bzw. vollstreckbaren Ansprüchen erst nach 30 Jahren. Beim letztgenannten Punkt handelt es sich um die sogenannten titulierten Forderungen, mit Hilfe derer sich die Verjährungsfrist nahezu aller Schulden erweitern lässt. Klingt erstmal kompliziert, ist im Grunde aber ganz einfach. Denn erfolgt die Erwirkung eines gerichtlichen Titels vor Ablauf der Verjährungsfrist, dann verlängert sich diese automatisch um bis zu 30 Jahre.

Zuverlässiges Schuldner-Monitoring und Titel-Vollstreckung bis zu 30 Jahre

Als erfahrener Inkassodienstleister sind wir bei Culpa Inkasso bestens mit allen Möglichkeiten vertraut, um titulierte Forderungen zuverlässig einzutreiben. Beispielsweise behalten wir mit unserem engmaschigen Schuldner-Monitoring die Finanzlage Ihrer Schuldner genau im Blick und realisieren Forderungen zum optimalen Zeitpunkt. Die Chance auf eine Rückzahlung der Schulden erhöht sich dadurch signifikant und Sie sparen aktiv Ressourcen, z. B. durch Vermeidung sinnloser Mahnschreiben oder kostenintensiver Einsätze eines Gerichtsvollziehers. Überlassen Sie Ihre offenen Forderungen nicht dem Zufall, sondern einem verlässlichen Partner mit jahrelanger Erfahrung im Inkasso – sehr gerne sind wir für Sie da.

 

Verlieren Sie keine wertvolle Zeit und nutzen Sie am besten gleich unseren Verjährungsrechner, um die Verjährung Ihrer Ansprüche zu berechnen: https://www.culpa-inkasso.de/de/_Verjaehrungsrechner.

 

 


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