Wir holen zurück, was Ihnen gehört. |
Kein
Risiko
|
Keine versteckten
Kosten
|
Mehr
Effizienz
|
Sicherheit
& Schlagkraft
|
Das können
Sie erwarten
|
Wann eine offene Rechnung verjährt, hängt sowohl von deren Datum als auch von der Art des Anspruchs ab. Drohen Außenstände zu verjähren, ist es in allen Fällen wichtig, die Frist rechtzeitig zu stoppen. Wie das funktioniert und wie wir Sie dabei unterstützen, haben wir hier kurz für Sie zusammengefasst.
Grundsätzlich beginnt die Verjährungsfrist mit dem 31.12. eines Jahres. Entscheidend dabei ist aber, dass die Frist mit dem Leistungsdatum beginnt und nicht mit dem Rechnungsdatum. Erbringen Sie beispielsweise eine Leistung am 30.12.2020 und stellen die Rechnung erst am 2.1. des Folgejahres aus, beginnt die Verjährungsfrist am 31.12.2020 und nicht erst am 31.12.2021.
Um die Verjährungsfrist zu stoppen reicht eine einfache Mahnung leider nicht aus. Vielmehr muss ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt oder rechtzeitig Klage eingereicht werden. Dies muss zwingend vor Ablauf der Frist erfolgen, ansonsten gelten alle betroffenen Außenstände als verjährt, wobei der Stichtag die Null-Toleranz-Grenze markiert. Beauftragen Sie daher rechtzeitig einen erfahrenen Inkassodienstleister wie uns – sehr gerne unterstützen wir Sie bei der fristgerechten Sicherung Ihrer Forderungen.
Mit unserem Forderungsmanagement gehen Sie keinerlei Risiko ein und können offene Rechnungen bequem online an uns übermitteln. Als angemeldeter Mandant haben Sie immer Zugriff auf Ihr Onlinekonto und können den Stand Ihrer Forderungen einsehen. Selbstverständlich bieten wir auch digitale Schnittstellen für die Übertragung im Masseninkasso und vieles mehr. Kontaktieren Sie uns gerne für eine persönliche Beratung.
Verschenken Sie kein Geld und prüfen Sie gleich offene Rechnungen mit unserem Verjährungsrechner unter: https://www.culpa-inkasso.de/de/_Verjaehrungsrechner