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Newsletter 10/09: PET-VET und Steuerbescheid

PET-VET: am 28. und 29. November findet auf dem neuen Messegelände in Stuttgart die PET-VET statt. Die Veranstaltung, die Fachtagung und Ausstellung miteinander vereint, wird gemeinsam vom Bundesverband Praktizierender Tierärzte und der Messe Stuttgart ausgerichtet und gilt als wichtigster Branchentreff in Süddeutschland. Auf der Messe werden rund 70 Aussteller aus den Bereichen Medizintechnik und Pharmazeutika sowie Dienstleistungen erwartet. Auch uns, Culpa Inkasso, können Sie dort kennen lernen oder wiedersehen. Sie finden uns in Halle 2 am Stand C31. Gerne können Sie telefonisch unter 07 11 – 93 308 300 oder per Fax unter 07 11 – 93 308 308 Ihre persönliche Eintrittskarte anfordern.

Finanzamt zur Rücksicht verpflichtet: Finanzbehörden müssen vor einer vorläufigen Aussetzung eines Steuerbescheids nur gegen Sicherheitsleistung der Frage der wirtschafltichen Zumutbarkeit dieser Leistung sehr genau nachgehen. Die Anordnung hat nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu unterbleiben, wenn sie mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen eine unbillige Härte für ihn bedeuten würde, etwa weil er auch im Rahmen zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheit zu leisten. Vor das höchste deutsche Gericht war eine GmbH gezogen, die ihre Umsätze aus Geldspielgeräten erzielt. Gegen die Umsatzsteuerfestsetzung für die Voranmeldungzeiträume im Jahr 2008 hat sie Einspruch eingelegt und gleichzeitig die Aussetzung der Vollziehung beantragt. Diese wollten sowohl das Finanzamt als auch das angerufene Finanzgericht, trotz ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Steuerbescheides, nur gegen Sicherheitsleistung gewähren. Zudem hat das Finanzgericht die Berufung zum Bundesfinanzhof nicht zugelassen. Die Verfassungshüter entschieden zu Gunsten der GmbH. Und erklärten, statt der Frage der wirtschaftlichen Zumutbarkeit einer Sicherheitsleistung für die Beschwerdeführerin durch entsprechende Aufklärung und substantiierte Auseinandersetzung mit den vorliegenden Erkenntnissen im Einzelnen nachzugehen, habe sich das Finanzgericht auf eine abstrakte rechtliche Erwägung zurückgezogen. Nämlich, dass von einer Sicherheitsleistung dann nicht abzusehen sei, wenn es um Steuerforderungen gehe, die laufend entstünden, weil das steuerpflichtige Unternehmen dann laufende Erlöse zurückhalten und diese als Sicherheitsleistung zur Verfügung stellen könne. Das Finanzgericht nehme damit in Kauf, dass dem Steuerschuldner die Aussetzung der Vollziehung einer Steuerforderung trotz ernstlicher Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit nur gegen die Leistung einer Sicherheit gewährt wird, selbst wenn deren Aufbringung mit einer unbilligen Härte für ihn verbunden wäre (1 BvR 1305/09).

Sozialversicherungsrechengrößen 2010: am 07. Oktober hat noch das alte Bundeskabinett die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen für das kommende Jahr beschlossen. Die Bezugsgröße wird im Westen im kommenden Jahre von 2.520,00 € monatlich auf 2.555,00 € angehoben. Der im Jahr 2009 im Osten geltende Wert von 2.135,00 € steigt auf 2.170,00 €. Die für die allgemeine Rentenversicherung relevante Beitragsbemessungsgrenze wird im Westen auf 5.550,00 € monatlich angehoben, im Osten auf 4.650,00 €. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird für 2010 auf 49.950,00 € festgesetzt.

 

 

Hund beim Tierarzt

© Ivonne Wierink – fotolia.de



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