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Newsletter 10/06: Verjährung Forderungen und Insolvenzen

Fünf vor zwölf: Verjährung droht!

Wie jedes Jahr, werden am 31. Dezember wieder Forderungen in Millionenhöhe verjähren. Das Problem: Ansprüche werden nicht rechtzeitig geltend gemacht. Nicht selten sind den Gläubigern die Verjährungsfristen unbekannt oder sie zögern die Beitreibung einfach zu lange hinaus. Für die meisten Forderungen gilt die regelmäßige Verjährungsfrist. Sie liegt bei drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem eine Forderung fällig geworden ist. Damit drohen insbesondere Rechnungen aus dem Jahr 2003 Ende 2006 zu verjähren. Durchforsten Sie daher Ihre Rechnungen und sprechen Sie mit uns. Wir kennen die speziellen Fristen und Möglichkeiten, die Verjährung zu verhindern.

Weniger Firmenpleiten

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen geht stark zurück. Dieses Jahr werden nach Berechnungen des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. (BDIU) voraussichtlich 30.500 Firmen zahlungsunfähig werden. Das ist ein Minus im Vergleich zu 2005 von satten 17 Prozent. Grund dafür ist die anziehende Konjunktur. Der durch Insolvenzen entstehnde volkswirtschaftliche Schaden sinkt damit auf voraussichtlich 30 Milliarden Euro. 2005 waren es noch 35 Milliarden Euro. Gleichzeitig sind "nur noch" 460.000 Arbeitsplätze gefährdet gegenüber noch 530.000 im vergangenen Jahr. Die gute Konjunktur beeinflusst gleichzeitig das Zahlungsverhalten positiv, insbesondere das von gewerblichen Schuldnern.

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