Wir holen zurück, was Ihnen gehört. |
Kein
Risiko
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Keine versteckten
Kosten
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Mehr
Effizienz
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Sicherheit
& Schlagkraft
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Das können
Sie erwarten
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Das Jahresende naht in großen Schritten damit drohen auch Ihre offenen Forderungen zu verjähren. Betroffen von der 3-jährigen Regelverjährung sind Rechnungen, die Sie im Jahr 2005 gestellt haben und die bis heute nicht beglichen sind. Lassen Sie es nicht zur Verjährung kommen und handeln Sie jetzt. Durchforsten Sie die Offenen-Posten-Listen und übergeben Sie Ihre Forderung schnellstmöglich zum Einzug, damit die gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen noch rechtzeitig eingeleitet werden können.
In Kraft getreten ist zum Monatsbeginn das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen, das sogenannte MoMiG. Nach langer politischer Diskussion stellt dieses Gesetz die umfassendste Reform des GmbH-Rechtes seit seiner Einführung im Jahr 1982 dar. Das Gesetz soll die Gründung von Unternehmen vereinfachen und beschleunigen. Neu eingeführt wird neben der bewährten GmbH mit 25.000,00 EURO Stammkapital die sogenannte haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft. Es handelt sich dabei um eine GmbH, die ohne bestimmtes Mindestkapital gegründet werden kann, aber ihre Gewinne nicht voll ausschütten darf, sondern auf diese Weise das Mindeststammkapital ansparen kann. Durch die Einführung von Musterprotokollen wird die Gründung vereinfacht und die Registereintragung beschleunigt. Missbräuche sollen dadurch vermieden werden, dass zukünftig auch eine inländische Geschäftsanschrift im Handelsregister eingetragen werden muss, damit soll die Zustellung von Klagen und anderen Schriftstücken vereinfacht werden. Soweit die Gesellschaft keinen Geschäftsführer mehr hat, ist es künftig Pflicht der Gesellschafter, einen erforderlichen Insolvenzantrag zu stellen. Erweitert wurden die Gründe für den Ausschluss eines Geschäftsführers. So soll künftig der Ausschluss bei Verurteilungen wegen Insolvenzverschleppung, falscher Angaben und unrichtiger Darstellungen sowie Verurteilungen auf Grund der allgemeinen Straftatbestände mit Unternehmensbezug möglich sein.
Geplant sind Veränderungen auch im Aktiengesetz. Am 05. November hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen missbräuchliche Aktionärsklagen verhindert werden. Erleichtert werden soll die Stimmabgabe in der Hauptversammlung. Diese soll auch per Internet möglich werden.
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