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Newsletter 08/09: Forderung Zahnarzt und Telefonwerbung

Norddental 2009: Ein Zahn, ein hohler, macht mitunter sogar die faulsten Leute munter (Wilhelm Busch) Meist ist dann zügig der Zahnarzt gefragt, um den Schmerz zu beseitigen. Ist nach der Reparatur des Zahnes dann der Schmerz vergessen, gilt dies so manches Mal auch für die Rechnung. Die Schmerzen hat dann wiederum der zuvor helfende Doktor. Das muss nicht sein, denn mit der Culpa Inkasso GmbH steht auch Ihnen als Zahnarzt ein kompetenter Partner beim Forderungseinzug zur Seite. Wir beraten Sie gerne und umfassend über alle wesentlichen Punkte, die bei dem Einzug ärztlicher Rechnungen zu berücksichtigen sind. In unserer Arbeitsweise stellen wir uns auf Ihre speziellen Bedürfnisse im Umgang mit Ihren Patienten ein. Unser Leistungsspektrum und uns persönlich können Sie am 05. September zwischen 09:00 und 17:00 während der Norddental auf dem Hamburger Messegelände kennen lernen. Über info@culpa-inkasso.de können Sie einen Gutschein für Ihr persönliches Messegeschenk anfordern. Diesen können Sie am Messetag, den 05. September in Halle B6 am Stand B11 einlösen. Sollten Sie für einen Besuch keine Zeit haben oder der Anfahrtsweg zu weit sein, können Sie gerne auch über info@culpa-inkasso.de oder unter 07 11- 93 308 300 ausführliches Informationsmaterial anfordern.

In Kraft getreten: Am 01. August 2009 ist das Gesetz zur Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung in Kraft getreten. Damit sind Werbeanrufe bei Verbraucher verboten, wenn diese nicht vorher ausdrücklich Ihre Einwilligung erklärt haben. Geltung hat auch das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung erlangt. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums sollen die Neuregelungen bei der Managervergütung für langfristige Verhaltensanreize sorgen und sicherstellen, dass auch in Vorstandsetagen mit Augenmaß vergütet wird. Neugeregelt wurden zudem die Rechte der Anleger. Auch ihnen soll im Falle der Falschberatung ein besserer Schutz zustehen. Dieser soll durch die Verlängerung der Verjährungsfristen sowie eine ausführliche Dokumentationspflicht der Berater erreicht werden. Letztere gilt allerdings erst ab 01. Januar 2010, da mit ihr ein erheblicher organisatorischer Aufwand verbunden ist. Gläubigern und Gerichtsvollziehern soll das Gesetz über Internetversteigerungen in der Zwangsvollstreckung das Leben erleichtern. Zukünftig ist es den Gerichtsvollziehern erlaubt, gepfändete Gegenstände im Internet zu versteigern. Damit entfällt unter anderem der erhebliche Kostenaufwand für die bisher erforderlichen Präsenzversteigerungen. Die Auktionen werden unter www.justiz-auktion.de stattfinden.

Langer Prozess: Ein Gerichtsverfahren zu führen kostet nicht nur Geld und manchmal auch Nerven, sondern kann auch sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. So muss eine Klägerin in einem Schadensersatzverfahren bereits seit 22 Jahren darauf warten, dass die Höhe des ihr zustehenden Anspruchs geklärt wird. Dies erschien nicht nur der Klägerin, die vor das Bundesverfassungsgericht gezogen ist, zu lang, sondern auch den Verfassungshütern in Karlsruhe. Sie haben das zuständige Gericht verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Verfahren nunmehr möglichst schnell zu einem Ende zu führen. Dabei haben die Richter in Karlsruhe auch berücksichtigt, dass die Klägerin durch ihr eigenes Verhalten mit zu der Verzögerung beigetragen hat. Die Klägerin hatte nämlich im Laufe des Verfahrens selbst das Ruhen wegen außergerichtlicher Vergleichsverhandlungen beantragt. Im weiteren Verlauf hat sie mehrere Befangenheitsanträge gestellt und mehrfach selbst den Prozessvertreter gewechselt. Aber nicht nur die entscheidende Kammer selber wurde zum Handeln verpflichtet – auch dem Präsidium des Gerichts gaben die Verfassungsrichter auf, für Rahmenbedingungen zu Sorgen, die es der Kammer ermöglichen, das Verfahren bestmöglich zu fördern (1 BvR 2662/06).

 

Frau Callcenter

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