Wir holen zurück, was Ihnen gehört. |
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Kosten
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& Schlagkraft
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Das können
Sie erwarten
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Wer schon einmal eine Immobilie gemietet hat, kennt natürlich das Vermieterformular, das eine Selbstauskunft zu finanziellen und persönlichen Verhältnissen abfragt. Vor allem den Finanzen kommt dabei eine besondere Rolle zu, geben diese schließlich Aufschluss darüber, ob eine regelmäßige Zahlung der Miete zu erwarten ist oder eher nicht. Schulden des Mieters wirken dabei immer als Alarmsignal und senken die Chance deutlich, den Zuschlag für die gewünschte Immobilie zu erhalten. Entsprechend weichen viele Mieter an dieser Stelle von der Wahrheit ab.
Aus menschlicher Sicht ist es nachvollziehbar, wenn ein Wohnungssuchender einige Schulden unter den Tisch fallen lässt, insbesondere dann, wenn er selbst keinen Ausfall der Mietzahlung dadurch befürchtet. Rein rechtlich wird ein Verschweigen von Schulden des potenziellen Mieters aber zum folgenschweren Problem, denn eine falsche Selbstauskunft berechtigt den Vermieter zu einer außerordentlichen Kündigung. So hat es ein niedersächsisches Amtsgericht in einem konkreten Fall entschieden, wobei das Urteil vom Landgericht Lüneburg bestätigt wurde (Beschluss vom 13.06.2019 - 6 S 1/19). Die Kündigung erlangt selbst dann Gültigkeit, wenn der Mieter nicht in Verzug geraten ist. Das wesentliche und berechtigte Interesse des Vermieters an einem solventen Vertragspartner würde durch die Falschangabe verletzt.
Noch unangenehmer für Vermieter stellt sich die Situation dar, wenn Mietschulden bereits entstanden sind oder möglicherweise mutwillig nach der Kündigung entstehen. Doch keine Sorge: Mit jahrelanger Erfahrung aus dem Mietinkasso stehen wir Vermietern und Hausverwaltungen zuverlässig zur Seite. Übergeben Sie uns einfach Ihren Fall und den Rest erledigen wir – mit erfolgsabhängiger Abrechnung sowie ohne Vorkosten oder Mitgliedsbeiträge.
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