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Newsletter 07/09: Zahlungsmoral und Pfändungsfreigrenzen

Schleppende Zahlungsmoral: immer wieder klagen Gläubiger über die schleppende Zahlungsmoral ihrer Kunden. Damit sind nicht nur die „privaten Kunden“ gemeint. Nein, auch die öffentliche Hand verschleppt ihre Zahlungsverpflichtungen in erheblichem Umfang. Ein Umstand, der die Verantwortlichen der Europäischen Kommission auf den Plan gerufen hat. Sie beabsichtigt die EU-Richtlinie zum Zahlungsverzug zu überarbeiten. Geplant ist, öffentliche Arbeitgeber zur Zahlung ihrer Rechnung innerhalb von 30 Tagen zu verpflichten. Wenn diese Frist durch die öffentliche Hand überschritten wird, soll zusätzlich zu den Verzugszinsen eine Säumnis-Pauschale von 5 % zu Gunsten des Gläubigers fällig werden. Die Änderungen sollen voraussichtlich 2010 in Kraft treten.

Pfändungsfreigrenzen: bei den Pfändungsfreigrenzen für Arbeitnehmer bleibt bis zum 30. Juni 2011 alles beim Alten. Zwar sieht § 850 c ZPO vor, die Pfändungsfreigrenzen alle zwei Jahre entsprechend der Änderung des Grundfreibetrages anzupassen. Da sich der Grundfreibetrag jedoch nicht verändert hat, war in diesem Jahr auch keine Anpassung der Pfändungsfreigrenzen erforderlich.

Krankenkassenbeitrag: gesenkt wurde dahingegen der allgemeine Krankenkassenbeitragssatz. Der für alle Kassen einheitliche Satz beträgt seit 1. Juli nur noch 14,9 % statt bisher 15,5 %.

Basiszinssatz: zum 01. Juli wurde auch der Basiszinssatz angepasst. Dieser beläuft sich bis zur nächsten Anpassung am 01. Januar 2010 auf 0,12 %.

 

 

Rechnungserinnerung

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