Wir holen zurück, was Ihnen gehört. |
Kein
Risiko
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Keine versteckten
Kosten
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Mehr
Effizienz
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Sicherheit
& Schlagkraft
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Das können
Sie erwarten
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Neuerung: am 01. Juli 2008 ist das neue Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft getreten, welches unter anderem die Kompetenzen der Inkassounternehmen erweitert. Es ist uns als Inkassounternehmen nunmehr erlaubt das gerichtliche Mahnverfahren für Sie, ohne Einschaltung eines Vertragsanwalts, durchzuführen. Damit verbunden ist auch eine neue Kostenregelung. Als Inkassounternehmen können wir das gerichtliche Mahnverfahren dadurch immer kostengünstiger durchführen, als ein Rechtsanwalt, der bei seiner Abrechnung an die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes gebunden ist. Als Kunden erhalten Sie in den nächsten Tagen eine schriftliche Information zu der konkreten Verfahrensweise bei Ihren derzeit anhängigen Fällen.
Freiwilligkeitsvorbehalt: bei Sonderzahlungen kann der Arbeitgeber, anders als bei laufenden Gehaltsansprüchen, einen Rechtsanspruch des Arbeitsnehmers für die Zukunft ausschließen. D.h. er kann sich vorbehalten, ob und in welcher Höhe er zukünftig Sonderzahlungen gewähren will. Nach einem neuen Urteil des Bundesarbeitsgerichts hängt die Wirksamkeit dieses Freiwilligkeitsvorbehalts nicht von dem vom Arbeitgeber mit der Sonderzahlung verfolgten Zweck ab. Dieser ist auch dann wirksam, wenn der Arbeitgeber mit der Sonderzahlung ausschließlich im Bezugszeitraum geleistete Arbeit zusätzlich honoriert. Ein entsprechender Hinweis im Arbeitsvertrag ist hierfür ausreichend. Er muss dann nicht für jede einzelne Sonderzahlung extra erklärt werden. Aber Vorsicht: Ein solcher Hinweis muss in einem Formulararbeitsvertrag allerdings dem Transparenzgebot gerecht werden. Er muss deshalb klar und verständlich sein. Daran fehlt es, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einerseits im Formulararbeitsvertrag eine Sonderzahlung in einer bestimmten Höhe ausdrücklich zusagt und eine andere Vertragsklausel in Widerspruch dazu regelt, dass der Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf die Sonderzahlung hat (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 30.07.2008 – 10 AZR 606/07).
Mail Order World: am 01. und 02. Oktober findet im Rahmen des Versandhandelskongresses in Wiesbaden die Mail Order World statt. Auf der Fachmesse für Versandhandel, Dialogmarketing und E-Commerce können Sie uns und unser Leistungsspektrum persönlich kennenlernen. Gerne können Sie telefonisch unter 07 11 – 93 308 300 oder per Fax unter 07 11 – 93 308 308 Ihre persönliche Eintrittskarte anfordern.
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