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Die Bundesregierung sowie die Landesregierungen versuchen die finanziellen Schäden der Corona-Krise durch Konjunkturpakete, Zuschüsse und sonstige Hilfsmaßnahmen abzufedern. Gleichzeitig weist die öffentliche Hand aber selbst eine schlechte Zahlungsmoral auf, die nicht wenige Unternehmen in die finanzielle Enge treibt. Insbesondere bei Baufirmen und durch die Schutzmittelbeschaffung sind durch Zahlungsverzüge von Bund, Ländern und Kommunen teils erhebliche Liquiditätslücken bei den Dienstleistern entstanden.
Die schlechte Zahlungsmoral der öffentlichen Hand ist keine direkte Folge der Corona-Krise, sondern steht bereits länger in der Kritik. Schon im Jahr 2019 klagten in einer Umfrage 89% der befragten Unternehmen über das schlechte Zahlungsverhalten öffentlicher Auftraggeber. Die FDP-Bundestagsfraktion hat mit entsprechendem Antrag eine »Zahlungsmoral-Offensive« gestartet. Darin verweisen die Kritiker an die schon 2011 in Kraft getretene EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und fordern konkret, offene Rechnungen seit dem 23. März bis zum 30. Juni 2020 vollständig zu begleichen, sofern diese nicht offensichtlich unbegründet seien.
Wie sich der Antrag auf die Zahlungsrealität auswirken wird, bleibt abzuwarten. Besser kalkulierbar sind in jedem Falle unsere Inkassodienstleistungen, mit denen wir Sie sehr gerne zur Realisierung Ihrer Außenstände unterstützen. Mit unserer Erfahrung vom einzelnen Härtefall bis zum Masseninkasso sind Ihre Forderungen bei Culpa in den besten Händen.
Kontaktieren Sie uns am besten gleich – wir beraten Sie sehr gerne: https://www.culpa-inkasso.de/forderungseinzug.html
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