Wir holen zurück, was Ihnen gehört. |
Kein
Risiko
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Keine versteckten
Kosten
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Mehr
Effizienz
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Sicherheit
& Schlagkraft
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Das können
Sie erwarten
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Am 20. und 21. August findet in der Gelsenkirchener Veltins-Arena die b2d statt. Die b2d ist eine branchenübergreifende Dialogmesse für Unternehmen aus Industrie, Handel, Handwerk und anderen Branchen für das Ruhrgebiet. Entscheider aus allen Bereichen treffen sich zur Anbahnung von Geschäften und zum Gedankenaustausch. Auch uns können Sie dort im persönlichen Gespräch kennen lernen. Gerne können Sie telefonisch unter 07 11 – 93 308 300 oder per Fax unter 07 11 – 93 308 308 Ihre persönliche Eintrittskarte anfordern und besuchen Sie uns an Stand G 23.
Was lange währt wird endlich gut? Im Jahr 2002 hat der Bundesrat auf Initiative der Länder Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt den Entwurf eines Forderungssicherungsgesetzes in den Bundestag eingebracht. Dieser hatte zum Ziel, die wirtschaftliche Lage der Werkunternehmer, vor allem in der Baubranche und hier insbesondere in den neuen Ländern, zu verbessern. Die Landespolitiker waren der Meinung, dass Forderungsausfälle in Millionenhöhe und die damals stetig steigende Anzahl von Insolvenzen zu einem großen Teil auf unzureichende rechtliche Rahmenbedingungen zurück zu führen waren. Mit ihrem Gesetzentwurf wollten sie die Zahlungsmoral durch ein Bündel von Maßnahme stärken. Die Handwerks-betriebe sollten in die Lage versetzt werden, ihre Werklohnforderung effektiv zu sichern. Als großer Fortschritt wurden geplante Regelungen zur Schaffung einer vorläufigen Zahlungsanordnung verkauft.
Das Gesetzgebungsverfahren nahm seinen Lauf, jedoch ohne greifbares Ergebnis. Im Mai 2005 hat der Bundesrat den Bundestag nochmals zum Tätigwerden aufgefordert. Auch dies blieb zunächst ohne nennenswerten Erfolg. Erneut wurde es still. Jetzt hat am 26. Juni ohne großes Aufheben der Bundestag einen stark abgespeckten Entwurf beschlossen. Insbesondere die Forderung der Länder nach einer vorläufigen Zahlungsanordnung wurde aus dem Entwurf herausgenommen und soll nochmals neu verhandelt werden. Das jetzt mit großer Mehrheit verabschiedete Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) sieht unter anderem erleichterte Voraussetzungen für die Forderung von Abschlagszahlungen, Erleichterungen für den Werkunternehmer bei Fälligkeit von Vergütungsansprüchen, Modifizierungen der bestehenden Regelungen über den Druckzuschlag, die Veränderung der Bauhandwerkersicherung zu einem einklagbaren Anspruch auf Sicherheitsleistung und die Ausweitung des Baubegriffs im Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen vor.
Das Gesetz muss nun nochmals im Bundesrat beraten werden und soll, wenn alles gut geht zum 01. Oktober in Kraft treten. Aber auch, wenn das Gesetz dem Gläubiger einige Erleichterungen bringt, bleibt die Grundvoraussetzung für gefüllte Kassen dennoch immer ein straffes und zeitnahes Forderungsmanagement, verbunden mit einer wirksamen Beitreibung. Dazu beraten wir Sie gerne.
Das Führen eines Fahrtenbuches für steuerliche Zwecke stellt für die meisten einen großen zeitlichen und auch unbeliebten, in vielen Fällen aber unausweichlichen Aufwand dar. Ärgerlich wird es dann, wenn einem versehentlich ein Fehler unterlaufen ist. Wenn beispielsweise eine Tankrechnung vorliegt, die zugehörige Fahrt aber nicht im Fahrtenbuch eingetragen ist, kann dies fatale Folgen haben. Manch ein Finanzbeamter hat dann die Ungültigkeit des gesamten Fahrtenbuches festgestellt. Nun hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass kleinere Mängel nicht zur Ungültigkeit führen. Die Bundesrichter erklärten, dass es ausreichend sei, dass Unterlagen eine hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben bieten (Urteil vom 10.04.2008 AZ: VI R 35/08). Dies ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
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