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Newsletter 03/09: Therapie Leipzig

Therapie Leipzig: vom 19. bis 21. März findet in Leipzig mit der therapie die einzige Fachmesse statt, die sich sowohl der Prävention als auch der medizinischen Rehabilitation widmet. Die therapie ist damit die Informationsplattform für Physiotherapeuten und Krankengymnasten sowie Masseure und medizinische Bademeister aber auch Sporttherapeuten, Fachärzte, Logopäden und Ergotherapeuten. Möchten auch Sie dabei sein? Fordern Sie Ihre persönliche kostenlose Eintrittskarte telefonisch unter 07 11 – 93 308 300 oder per Fax unter 07 11 – 93 308 308 an und besuchen Sie uns in Halle 2 an Stand F20.

Erfolgsmeldung: seit 01. Januar 2007 hat das „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“ (EHUG) Geltung. Damit verbunden ist zum Einen die elektronische Führung des Handelsregisters. Zum Anderen wurde ein elektronisches Unternehmensregister eingeführt. Dieses ist unter www.unternehmensregister.de einsehbar und abrufbar. In diesem Unternehmensregister sind alle wesentlichen Unternehmensdaten wie Handelsregistereintragungen, Jahresabschlüsse sowie die gesellschaftsrechtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht und stehen für jedermann zentral zum Abruf bereit. Nun hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries Bilanz gezogen. Danach schafft die Möglichkeit, Unternehmensinformationen im Internet abzurufen, eine enorme Verbesserung der Transparenz im Wirtschaftsleben. Der Online-Zugriff ermögliche für jeden Interessenten sowohl aus dem In- als auch aus dem Ausland einen einfachen Zugang zu wichtigen Informationen über die im jeweiligen Register eingetragen Unternehmen. Ihrer Pflicht zur Veröffentlichung sind für das Jahr 2006 ca. 80 % aller betroffenen Unternehmen nachgekommen. Ohne Widerstand war dies jedoch nicht zu erreichen. Bevor das Bundesamt für Justiz begann für Verstöße gegen die Veröffentlichungspflicht Ordnungsgelder festzusetzen, waren lediglich 46 % der Unternehmen ihrer Verpflichtung nachgekommen. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums verzeichnen die Register täglich zigtausende Zugriffe auf die veröffentlichten Jahresabschlüsse.

Entlastung: die Europäische Union beabsichtigt Kleinunternehmen zu entlasten. Am 26. Februar hat die Kommission einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, wonach die Verpflichtung zur Erstellung von Jahresabschlüsse für die kleinsten Betriebe, sogenannte micro entities, vollständig abgeschafft werden soll. Zu den profitierenden Kleinstunternehmen sollen solche Gesellschaften zählen, die zum Bilanzstichtag eine Bilanzsumme von 500.000 Euro nicht überschreiten, deren Nettoumsatzerlöse weniger als 1.000.000 Euro betragen und die durchschnittlich weniger als 10 Mitarbeiter im Geschäftsjahr beschäftigen. Dabei soll es ausreichend sein, wenn zwei der drei genannten Kriterien erfüllt sind. Das damit verbundene Einsparpotential wird auf 6,3 Mrd. Euro geschätzt. Bei einer konsequenten Umsetzung der Mitgliedsländer bedeute dies für jedes einzelne Unternehmen eine Einsparung von 1.200 Euro jährlich. Der Kommissionsvorschlag wird jetzt dem Ministerrat und dem Europäischen Parlament zur Erörterung und Verabschiedung vorgelegt und muss dann noch durch die beteiligten Staaten umgesetzt werden. Gleichzeitig hat die Kommission angekündigt gemeinsam mit Interessieren und Betroffenen nach weiteren Einspar- und Entlastungsmöglichkeiten suchen zu wollen.

 

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