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Newsletter 02/08: INVEST 2008 und Widerrufsbelehrung

INVEST 2008: Deutschlands wichtigste Messe für private und institutionelle Anleger und findet dieses Jahr erstmals auf dem neuen Messegelände in Stuttgart statt. Auf Europas modernstem Messegelände präsentiert sie sich im L-Bank Forum und im ICS, dem Internationalen Congresszentrum Stuttgart. Neben rund 200 Ausstellern aus der Finanzbranche erwartet Sie ein vielfältiges Programm mit Fachvorträgen, Diskussionsrunden und Workshops rund ums Geld. Lassen Sie sich von unseren weiteren Neuigkeiten überraschen und besuchen Sie uns in Halle 1 an unserem Stand 1.B76.1.

Widerrufsbelehrung: Zum 01. April tritt die Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung in Kraft. Mit dieser Gesetzesänderung werden die Muster für die Widerrufsbelehrung, die Unternehmer gegenüber Verbrauchern zu verwenden haben, geändert. Im Hinblick auf die bisher vom Gesetzgeber vorgegebenen Muster haben vereinzelt Gerichte die Auffassung vertreten, dass diese Muster nicht den Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechen und haben diese für unwirksam erklärt. Die Folge: Unternehmen, welche diese Muster nutzten, mussten und müssen mit Abmahnungen rechnen, was zu erheblichen Unsicherheiten in den betroffenen Wirtschaftskreisen geführt hat. Auf diese Rechtsunsicherheit hat das Bundesjustizministerium mit der Neufassung der beiden Muster nun reagiert. In einem weiteren Schritt plant das Ministerium Vorschläge für ein formelles Gesetz zu unterbreiten, das auch Regelungen zu den Musterbelehrungen enthalten wird. Sollten Ihre Belehrungen den bisher geltenden Mustern entsprechen, können Sie diese während einer Übergangsfrist bis 01. Oktober 2008 nutzen.

Bürokratieabbau: Das Bundesamt für Statistik in Wiesbaden hat am 18. März mitgeteilt, dass ab diesem Frühjahr rund 41.000 kleinere und mittlere Handwerksunternehmen von ihrer vierteljährlichen Auskunftspflicht zur Konjunkturstatistik im Handwerk befreit werden. Die bisherige Befragung der Stichprobenunternehmen wird künftig durch die Auswertung von Verwaltungsdaten ersetzt. Zu den auszuwertenden Verwaltungsdaten gehören neben der Umsatzsteuer-Voranmeldung die Informationen zu den sozialversicherungspflichtigen und geringfügig Beschäftigten aus den Meldungen zur Sozialversicherung. Weitere Entlastungen bei den Handwerkerstatistiken sollen folgen. So ist vorgesehen, die Daten aus dem Unternehmensregister auszuwerten und damit die Handwerkszählung, bei der letztmals im Jahr 1995 insgesamt 563.000 Handwerksunternehmen befragt wurden, entfallen zu lassen. Erste Auswertungen hierüber sollen im Jahr 2009 veröffentlicht werden.

 

 

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