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Newsletter 01/10: Krankmeldungen und ELENA

Kein blauer Montag: immer wieder entsteht der Eindruck, dass sich Arbeitnehmer durch Krankmeldungen am Montag ein verlängertes Wochenende gönnen. Entwarnung gibt hier der „BKK Gesundheitsreport“. Statistisch ist der sogenannte blaue Montag danach nicht belegbar. Der Studie nach erfolgen auch bei Kurzzeiterkrankungen Krankmeldungen an einem Montag nicht häufiger als an anderen Wochentagen. Bedenklich stimmt allerdings, dass insgesamt ein höherer Krankenstand zu verzeichnen ist. Zwar stiegen die krankheitsbedingten Fehlzeiten seit 2007 nur leicht, dafür aber kontinuierlich an. So lag der Krankenstand von Januar bis Oktober 2009 mit 4,0 % um 0,2 % höher als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die höchsten Steigerungsraten sind dabei bei psychischen Erkrankungen zu verzeichnen. Diese Zunahme führt die Studie auch auf eine verstärkte Diagnostik und Dokumentation in diesem Bereich zurück. Die meisten Krankheitstage entfallen auf Muskel- und Skeletterkrankungen. Am meisten betroffen von Krankheiten sind Arbeitnehmer in Berufen mit hoher körperlicher Belastung.

ELENA: alle Arbeitgeber haben zu Jahresbeginn Post von ihrem Steuerberater erhalten. Entsprechend dem Gesetz über den elektronischen Entgeltnachweis kurz ELENA sind seit 01. Januar alle Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Entgeltdaten ihrer Beschäftigen monatlich an die Zentrale Speicherstelle zu übermitteln. Die Datensammlung soll den Behörden zukünftig die Berechnung von Sozialleistungen erleichtern. Zudem sollen Bescheinigungen in Papierform ersetzt werden. Mit dem neuen Verfahren, das ab 01. Januar 2012 für die Sozialleistungsempfänger gelten soll, soll eine schnellere Abarbeitung der Anträge ermöglicht und Bürokratiekosten gesenkt werden. Kurz nach Inkrafttreten der Neuregelung für Arbeitgeber kam aber Kritik auf. So von Seiten der Datenschützer und Gewerkschaften, denn nicht nur Entgeltdaten muss der Arbeitgeber melden, sondern auch Fehlzeiten wegen Streiks oder aber den Grund einer Kündigung. Befürchtet wird in der Folge auch der Missbrauch der gesammelten Daten. Dem gegenüber fordern die Arbeitgeberverbände einen schnellen Ausbau des Verfahrens um die Bürokratiekosten tatsächlich zu senken, indem die Papierbescheinigungen entfallen und im Ergebnis alle notwendigen Bescheinigungen auf dem elektronischen Weg übermittelt werden können. Vor dem Hintergrund dieser Kritik hat Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen bereits Änderungen angekündigt.

Toilettenbesuche vor dem Arbeitsgericht: das Arbeitsgericht Köln hatte sich jüngst mit der Häufigkeit von Toilettenbesuchen von Arbeitnehmern zu beschäftigen. Die Arbeitgeber eines Rechtsanwaltes hatten Anfang Mai 2009 über die Häufigkeit der Toilettenbesuche eines angestellten Anwalts Buch geführt. In einem Zeitraum von zweieinhalb Wochen hielt sich dieser den Beobachtungen nach 384 Minuten auf der Toilette auf. Das erschien den Arbeitgebern zu lang! Sie rechneten die Zeiten auf die 11 monatige Dauer des Arbeitsverhältnisses hoch. Es ergaben sich nach dieser Berechnung 90 h, die der Arbeitnehmer demnach auf der Toilette verbracht haben soll. Anlass genug für den beklagten Arbeitgeber dem Arbeitnehmer rund 680,00 € vom Gehalt abzuziehen. Dies wiederum wollte der Anwalt, der angab im beobachteten Zeitraum unter Verdauungsstörungen gelitten zu haben, nicht akzeptieren und klagte erfolgreich vor dem Arbeitsgericht Köln (6 Ca 3846/09).

 

Krankenschein
© Alexander Raths – fotolia.de


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