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Newsletter 01/09: i+e Messe und neue Gesetze

i+e - innovation erleben: Diese Messe findet vom 21.- 24. Januar in Freiburg statt. Die i+e ist die größte Industriemesse im Südwesten für die Branchen Elektrotechnik und Elektronik, Maschinenbau, Metallverarbeitung, Informationstechnik, Kunststoff und industrielle Dienstleistung. Die Messe ist Marktplatz und Schaufenster der produzierenden Unternehmen und Dienstleister. In schon einem halben Tag erhalten Sie einen effektiven Überblick über die Leistungen der Aussteller. Neben vielen Ausstellern aus den genannten Branchen können Sie auch uns dort besuchen. Fordern Sie Ihre persönliche kostenlose Eintrittskarte telefonisch unter 07 11 - 93 308 300 oder schicken Sie uns ein Fax unter 07 11 - 93 308 308.

Neue Gesetze: Mit Jahresbeginn ist der umstrittene Gesundheitsfond in Kraft getreten. Dies bedeutet für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass nunmehr bei allen gesetzlichen Krankenkassen ein einheitlicher Kassenbeitrag von 15,5 % zu bezahlen ist. Der Wettbewerb für die Krankenkassen wird damit härter und Fachleute gehen davon aus, dass die Zahl der gesetzlichen Krankenkasse durch Fusionen in den nächsten Jahren erheblich zurückgehen wird. Der einheitliche Kassensatz führt bei einigen Kassen zu Beitragssenkungen bei vielen anderen allerdings zu Erhöhungen. Diese höheren Beiträge machen für viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Entlastungen bei den Zahlungen zur Bundesanstalt für Arbeit, die von 3,3 % auf 2,8 % sinken zunichte, so dass für diese unter dem Strich leider keine Entlastung besteht. Im Zuge des Bürokratieabbaus wurden auch die Meldeverfahren verändert. Soweit Arbeitgeber Beschäftigte haben, die in einem berufsständischen Versorgungswerk versichert sind, gilt für sie nunmehr das vollelektronische Melde- und Beitragsverfahren. Diese speziellen Meldungen und Beitragsnachweise werden über die Annahmestelle der berufsständischen Versorgungswerke zentral angenommen und von dort aus an die zuständigen Einrichtungen weitergeleitet. Das bisherige Papierverfahren entfällt vollständig. Arbeitgeber, die am Zahlstellenverfahren teilnehmen müssen, dürfen jetzt auch für dieses Verfahren eine vollelektronische Übertragung nutzen. Bis zum 1. Januar 2011 ist die Teilnahme freiwillig, danach wird sie verbindlich. Neu ist auch die Integration der Angaben für die Unfallversicherung in das Meldeverfahren der Sozialversicherung.

Gesenkt: Der Basiszinssatz für Verzugszinsen wurde zum 01.Januar 2009 gesenkt und beträgt nunmehr 1,62 % statt bisher 3,19 %.

Trübe Aussichten: In den vergangenen Jahren hat erfreulicherweise die Zahl der Unternehmensinsolvenzen abgenommen – trotzdem ist aber immer noch ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden entstanden und in den Sog der Insolvenz eines Unternehmens sind oft viele kleinere auch hingezogen werden. Nun befürchten Fachleute für das Jahr 2009 eine erneute Zunahme der Unternehmensinsolvenzen. Auch die Zahl der Verbraucherinsolvenzen wird den Vorhersagen zu Folge wieder steigen. Vermieden werden können Insolvenzen durch vorausschauendes Handeln und ein straffes Forderungswesen. Lassen Sie sich nicht lange von Ihren Schuldnern hinhalten, sondern sorgen Sie schnell für konsequente Maßnahmen. Wir, Culpa Inkasso, unterstützen Sie gerne dabei.



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