Wir holen zurück, was Ihnen gehört. |
Kein
Risiko
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Keine versteckten
Kosten
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Mehr
Effizienz
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Sicherheit
& Schlagkraft
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Das können
Sie erwarten
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Besuchen Sie uns: vom 11.bis 13. April können Sie uns im neueröffneten Stuttgarter Messegelände auf der Invest, der Messe für institutionelle und private Anleger besuchen. Sie finden uns in Halle 1 am Messestand B76.1. Näheres erfahren Sie in unserem nächsten Newsletter.
Erben und Vererben: am 31. Januar hat das Bundeskabinett die Reform des Erbschaftrechts beschlossen. Der Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sieht Neuregelung in verschiedenen Bereichen vor. Ein wesentliches Anliegen der Reform ist die Stärkung der Testierfreiheit des Erblassers, also seines Rechts, durch Verfügung von Todes wegen über seinen Nachlass zu bestimmen. Dementsprechend werden die Gründe überarbeitet, die den Erblasser berechtigen, den Pflichtteil zu entziehen. Die Entziehungsgründe sollen zukünftig auf Abkömmlinge, Eltern und Ehegatten oder Lebenspartner gleichermaßen anwendbar sein. Nach geltendem Recht ist dies nicht der Fall. Darüber hinaus sollen künftig alle Personen geschützt werden, die dem Erblasser einem Ehegatten, Lebenspartner oder Kindern vergleichbar nahe stehen, zum Beispiel Stief- und Pflegekinder. Eine Pflichtteilsentziehung soll nach den Regierungsplänen auch dann möglich sein, wenn der Pflichtteilsberechtigte diesen Personen nach dem Leben trachtet oder sie körperlich schwer misshandelt. Nach derzeitiger Gesetzeslage ist dies nur bei entsprechenden Vorfällen gegenüber dem Erblasser, seinem Ehegatten, Lebenspartner oder seinen Kindern möglich. Pflegeleistungen sollen besser honoriert werden, indem der gesetzliche Erbe für Pflegeleistungen einen Ausgleich gegenüber den weiteren Erben erhält.
Wachstum: die deutsche Wirtschaft ist auch im letzten Quartal des vergangenen Jahres gewachsen. Aber auch diese positive Meldung des Statistischen Bundesamtes ist mit einem Wermutstropfen versehen. Denn im vierten Quartal lag das Wachstum lediglich bei 0,3 % während es im dritten Quartal 2007 noch bei 0,7 % lag.
Insolvenzen: im November des vergangenen Jahres ist die Zahl der sogenannten Verbraucherinsolvenzen erstmals im Vergleich zum Vorjahresmonat zurückgegangen. Gegenüber dem November 2006 wurden 3,2 % weniger Verbraucherinsolvenzen angemeldet. Dies teilte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mit. Dabei handelt es sich aber nur um einen geringfügigen Lichtblick denn die Zahl der Insolvenzen bleibt weiterhin enorm hoch mit steigender Tendenz. So wurden in den Monaten Januar bis November 2007 insgesamt 152.111 Insolvenzen gemeldet und damit 3,3 % mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger wurden von den Gerichten für November 2007 mit 3,3 Milliarden Euro angegeben gegenüber 4,1 Milliarden Euro für November 2006. Diese Zahlen beweisen einmal mehr, dass die konsequente Beitreibung der Forderungen entsprechende Ausfälle in der eigenen Kasse verhindern kann.
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