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Newsletter 08/06: Verbraucherinsolvenzen

Verbraucherinsolvenzen steigen weiter

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. (BDIU) teilt mit, dass die Verbraucherinsolvenzen 2006 auf einen neuen Höchststand von 90.000 Verfahren steigen werden. 2005 betrug die Zahl noch 68.898 Verfahren. Seit 1999 steigt die Zahl der Verbraucherinsolvenzen damit stetig an. Damals betrug die Anzahl noch 3.357 Verfahren. Als Grund für den Anstieg nennt der Verband nicht nur die wirtschaftlich schlechten Rahmenbedingungen. Immer mehr Betroffene wissen von der Möglichkeit der Restschuldbefreiung und wollen sie nutzen. Die Zeche für die Privatinsolvenzen zahlten, so der Verband, die Gläubiger: 90 Prozent aller Verfahren sind nämlich Nullpläne, in denen die Gläubiger keinen einzigen Cent ihrer berechtigten Forderungen wieder sehen.

30 Tage Zahlungsfrist

Vereinbart ein Bauherr mit dem Handwerker eine Zahlungsfrist von 90 Tagen, ist dies unwirksam. Denn Rechnungen sind grundsätzlich in 30 Tagen zu bezahlen, so die Richter des Oberlandesgerichts Köln in ihrem Urteil (Az.: 11 W 5/06).

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