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Newsletter 05/06: Elektronische Rechnungen

Elektronische Rechnungen

Rechnungen per E-Mail sind zwar eine bequeme Sache. Doch sie können umsatzsteuerliche Probleme bereiten. Denn auf elektronischem Weg übermittelte Rechnungen sind nicht ohne weiteres zum Vorsteuerabzug zugelassen. Dafür müssen sie nämlich mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Das aber ist eher noch die Ausnahme. Doch selbst wenn die Signatur besteht, muss sie der Empfänger mit einer speziellen Software online überprüfen und die Rechnung, Signatur und Prüfprotokoll archivieren. Wem das zu viel Aufwand ist, der sollte darauf bestehen, die Rechnungen mit der guten alten Post zugestellt zu bekommen.

Schneller an sein Geld

Der Bundestag hat ein erfreuliches Gesetz auf den Weg gebracht: das Forderungssicherungsgesetz. Es wird künftig helfen, dass Gläubiger - vor allem Handwerker - schneller an ihr Geld kommen. Denn das Gesetz wird es Gerichten ermöglichen, in langwierigen Streitverfahren vollstreckbare vorläufige Zahlungsanordnungen zu erlassen, ohne das Ende des Prozesses abwarten zu müssen. Voraussetzungen werden dafür sein: Die Klage hat nach dem bisherigen Sach- und Streitstand hohe Aussicht auf Erfolg und die Interessen der Streitparteien müssen im Einzelfall umfassend abgewogen werden.

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