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Newsletter 03/06: Inkasso Europa

Russisch Inkasso = Russisch Roulette

Wer säumige Schuldner zur Zahlung bewegen will, der sollte die Finger lassen von so genannten "Russisch Inkasso" Unternehmen. Das sind Geschäftsleute, die Schuldner auf Schritt und Tritt verfolgen und damit psychisch stark unter Druck setzen. Das Amtsgericht Celle hat klar gestellt: Wer derartige Unternehmen beauftragt, begeht nicht nur eine Ordnungswidrigkeit. Möglicherweise macht er sich auch der Anstiftung zur Nötigung oder gar Bedrohung strafbar (ZVI 10/2005, 550). Besser, Sie vertrauen also einem Inkasso-Unternehmen, das Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. ist - so wie Culpa Inkasso.

Inkasso in Europa - aber nur mit korrektem Urteilstenor

Im Oktober 2005 wurde der Europäische Vollstreckungstitel für unbestrittene Geldforderungen in Zivil- und Handelssachen eingeführt. Damit können unter bestimmten Voraussetzungen Gläubiger einen deutschen Titel im EU-Ausland - mit Ausnahme von Dänemark - vollstrecken. Wichtig ist aber, dass der Titel den Bestimmtheitsanforderungen des Rechts desjenigen Staates genügt, in dem er vollstreckt werden soll. Wer also ein Mahn- oder Gerichtsverfahren in seinem Heimatstaat betreibt, sollte in diesem Verfahren darauf hinwirken, dass das Urteil nicht gegen grundlegende Prinzipien im Vollstreckungsstaat verstößt.

 

Insolvenzordner

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