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Newsletter 01/07: Handelsregister

Transparenz hat die Bundesregierung im Hinblick auf die Einsicht in das Handelsregister geschaffen. Seit Januar diesen Jahres kann der Einblick in das Handelsregister online erfolgen. Unter www.unternehmensregister.de können die Grunddaten einer eintragungspflichtigen juristischen Person kostenfrei eingesehen. Weiterreichende Informationen wie die Einsicht in veröffentlichungspflichtige Geschäftsberichte sind zwar, wie bisher auch, kostenpflichtig können aber ebenfalls bequem online abgefragt werden. Ein wichtiger Schritt, der auch uns die Arbeit erleichtert.

Das volle Honorar wurde einem Zahnarzt zugesprochen, der dieses gegenüber einer Patientin abgerechnet hatte, nachdem diese zu einem exklusiv für sie reservierten Termin nicht gekommen war. In der Praxis wurde mit dem sogenannten „Bestellsystem“ gearbeitet. Mit der Patientin, war schriftlich eine Behandlungsvereinbarung getroffen worden, in der diese auch darauf hingewiesen wurde, dass sie bei Nichterescheinen bezahlen muss. Nachdem bereits mehrere Termine aus Kulanz verschoben worden war, hat der Zahnarzt, nachdem die Patientin erneut nicht erschienen war, sein volles Honorar in Höhe von 1.450,00 € abgerechnet. Die Frau verweigerte die Zahlung und der Zahnarzt sah keine andere Chance, als vor Gericht zu gehen. Vor dem Amtsgericht Nettetal bekam er dann, allerdings nach langer Prozessdauer, Recht (Urteil vom 12.09.2006 – 17 C 71/03).



Gerichtshammer und Geldscheine

© Gina Sanders – fotolia.de

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