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Kein
Risiko
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Keine versteckten
Kosten
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Mehr
Effizienz
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Sicherheit
& Schlagkraft
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Das können
Sie erwarten
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Basiszinssatz erhöht
Ab dem 1. Januar 2006 beträgt der Basiszinssatz 1,37 Prozent statt bisher 1,17 Prozent. Für Privatpersonen ergibt sich daraus ein Verzugszinssatz gemäß § 288 BGB von 6,37 und für Geschäftsleute von 9,37 Prozent. Mehr Infos dazu finden Sie unter http://www.basiszinssatz.de
Pflichtangaben im Rechnungsformular
Seit dem 1. Juli 2004 gelten für Rechnungsinhalte verschärfte Anforderungen.Wer sie nicht beachtet, muss unter Umständen mit Bußgeldern rechnen. Deshalb für Sie im Überblick, welche Angaben Rechnungen unbedingt enthalten müssen.
In Rechnungen mit Beträgen über 100 Euro müssen genannt werden: Name und Anschrift des leistenden UnternehmensName und Anschrift des LeistungsempfängersDie dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundesamt für Finanzen erteilte Umsatz-IdentifikationsnummerAusstellungsdatumEine fortlaufende Nummer, die zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wirdMenge und Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen LeistungZeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung oder der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern dieser Zeitpunkt feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch istDas nach Steuerstätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist undden anzuwendenen Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Leistung eine Steuerbefreiung giltHinweis auf die Aufbewahrungspflicht von zwei Jahren bei Grundstücksleistungen an Nichtunternehmer bzw. Unternehmer für ihren Privatbereich
In Rechnungen von weniger als 100 Euro müssen genannt werden:Den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden UnternehmersAusstellungsdatumMenge und Anrt der gelieferten Gegenstände und den Umfang und die Art der sonstigen LeistungDas Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder die sonstige Leistung in einer SummeDen anzuwendenen Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung giltHinweis auf die Aufbewahrungspflicht von zwei Jahren bei Grundstücksleistungen an Nichtunternehmer bzw. Unternehmer für ihren Privatbereich
Verantwortlich für den Inhalt des Newsletters:
Stephanie Schwarzwälder
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