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& Schlagkraft
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Großbritannien ist raus. Aus der EM und aus der EU. An das erste Szenario hat man sich selbst auf der Insel schon längst gewöhnt, aber das zweite ist neu und viele international tätige Unternehmen sind verunsichert. Was passiert nun beim Brexit, auch mit möglichen Außenständen? Erst einmal nichts, denn laut Lissabonner Vertrag gilt für den Austritt eine zweijährige Übergangsfrist, in der die Beziehungen zwischen Großbritannien und der EU neu verhandelt werden. Das heißt, dass auch Maßnahmen bezüglich Forderungen, wie das EU-Mahnverfahren, zunächst bestehen bleiben. Was danach kommt? Das zeigt die Zukunft.
Vor Kurzem untersuchte das Statistische Bundesamt einmal mehr die Überschuldung deutscher Staatsbürger. Die drei Hauptgründe dafür sind so bekannt wie unvorhersehbar: plötzliche Arbeitslosigkeit, Erkrankung oder Trennung vom Partner. Etwas überraschender dürfte sein, dass die am häufigsten verschuldete Personengruppe aus Einzelschuldnern besteht: männlichen Singles.
Es ist noch gar nicht so lange her, da leisteten einige gesetzliche Krankenkassen Rückzahlungen an Ihre Versicherten, weil zuvor enorme Überschüsse erwirtschaftet wurden. An den Beitragszahlungen der Versicherten alleine lag das sicherlich nicht, denn hier entstehen stetig mehr Außenstände, die mittlerweile ein Loch von knapp viereinhalb Milliarden Euro gerissen haben. Entsprechend beklagen sich die Krankenkassen nun und richten einen vagen Hilferuf an den Steuerzahler.
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