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Risiko
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Keine versteckten
Kosten
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Mehr
Effizienz
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Sicherheit
& Schlagkraft
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Das können
Sie erwarten
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Häufig bieten Wohnbaugenossenschaften sogenannte Sozialwohnungen, die mit gezielter Verbilligung finanzschwachen Mietern eine solide Unterkunft ermöglichen. Befinden sich darunter Arbeitslosengeld-II-Empfänger oder verlieren zuverlässige Mieter Ihre Arbeitsstelle, so ist die Mietzahlung keineswegs durch das zuständige Jobcenter gesichert. Denn diese dürfen direkte Mietzahlungen an Wohnungsbaugenossenschaften oder generell an Vermieter nicht gegen den Willen des jeweiligen Empfängers tätigen.
Erst kürzlich erklärte Frau Katja Braun in einem Interview mit der „Thüringer Allgemeinen“, dass Vermieter und auch Strom- oder Gaswerke bei Zahlungsrückständen häufig auf das Jobcenter zukommen. Die Frage dabei lautet immer gleich: Ob es nicht möglich wäre, die Miete direkt an die Vermieter, wie Wohnbaugenossenschaften, zu überweisen. Allerdings sieht das Gesetz eine direkte Überweisung an Wohnungsbaugenossenschaften nicht vor. Dem mündigen deutschen Bürger ist das Arbeitslosengeld II direkt auszuzahlen, wobei er sich selbst um die fristgerechte Zahlung von Mieten und Nebenkosten kümmern muss. Zwar kann der Leistungsempfänger einer Direktüberweisung zustimmen, doch ein Zwang besteht nicht.
Die Jobcenter versuchen natürlich als Vermittler zwischen Gläubiger und Schuldner zu fungieren, verlieren dabei allerdings Zeit für wichtige Aufgaben und verfügen nicht über die schnellen Abläufe und Mittel eines professionellen Inkassodienstleisters. Besonders bei Wohnbaugenossenschaften können Mietrückstände aber die Liquidität gefährden, weshalb eine effiziente Wiedereinbringung der Außenstände frühzeitig angestrebt werden sollte.
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