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Steuerhinterzieher werden 2017 keine Freudensprünge machen, denn ab diesem Jahr tritt ein völkerrechtlicher Vertrag in Kraft, der die teilnehmenden Staaten zum automatischen Austausch von Kontodaten innerhalb der EU verpflichtet.
Die Diskussion um ein internationales Steuerabkommen ist nicht neu, doch hat sie spätestens mit dem Beitritt der Schweiz zum EU-Abkommen deutlich an Brisanz gewonnen. Denn das kleine Alpenland galt schon seit jeher als einer der perfektesten Standorte zur Steuerflucht. Ab 2017 wird die Ära der hiesigen Fiskus-Täuschung ein offizielles Ende nehmen, weil dann alle Steuerdaten von deutschen Kontoinhabern bei Schweizer Banken automatisch auch an das deutsche Finanzamt übermittelt werden. Auch Liechtenstein hat den Vertrag schon lange vor der Schweiz unterzeichnet und damit die Türen zur Steuerflucht geschlossen.
Damit Deutschland künftig die Steuerdaten ausländischer Kontoinhaber an das jeweilige Heimatland übermitteln darf, ist eine Gesetzesänderung notwendig. Der erste Gesetzesentwurf wurde beim Deutschen Bundestag eingereicht und wartet auf seine Absegnung. Für die rechtskonforme Weiterleitung von Daten durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wird auch das EU-Amtshilfegesetz neu angepasst.
Für den automatisierten Austausch werden die Kontodaten von Banken und Sparkassen elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt, wobei bei den Datensätzen amtliche Vorgaben einzuhalten sind. Diese Daten werden an die jeweils zuständige Behörde im Ausland weitergeleitet. Umgekehrt funktioniert der Austausch genauso: Damit auch Deutschland von den Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung profitieren kann erhält das Bundeszentralamt alle relevanten Informationen von ausländischen Konten mit deutschem Besitzer und leitet die Daten an die zuständigen Finanzämter weiter. Um die deutschen Datenschutzgesetze nicht zu verletzen, wird der Bund eine spezielle Datenschutzklausel bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hinterlegen.
Steuerhinterzieher, die vor dem Jahr 2015 zum strafmildernden Mittel der Selbstanzeige griffen, haben wahrscheinlich die letzte Chance genutzt, von mildernden Umständen bei der Steuerhinterziehung zu profitieren. Denn seit Jahresbeginn hat die Regierung die Gesetzesmanschetten bei der Steuerhinterziehung kräftig angezogen und die Strafen für Steuerhinterzieher wurden härter, die Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung mit dem neuen EU-Abkommen straffer. So müssen Steuersünder künftig bereits ab einem hinterzogenen Betrag von 25.000 je nach Einzelfall zwischen 10% und 20% Strafzuschlag zahlen (bisher 5% ab 50.000 Euro). Zudem werden 6% Zinsen pro Jahr fällig und für eine Strafbefreiung müssen die Steuerdaten der vergangenen 10 Jahre korrekt und exakt nachgereicht werden (bislang die letzten 5 Jahre).
Um eine Straffreiheit über die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung zu erreichen ist der Gang über sehr dünnes Eis notwendig. Aber jeder, der am Fiskus vorbeigewirtschaftet hat, sollte sich diesen Gang dennoch überlegen, denn mit den neuen Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung wird die Steuerflucht weitestgehend unterbunden und Orte wie das Steuerparadies oder die Steueroase werden zunehmend ungemütlicher. Der Weg der Selbstanzeige für Steuerhinterzieher wird auch nicht bequem, doch bietet zumindest noch die Chance die Kurve zurück in ein Leben ohne Vorstrafe oder gar Verurteilung zu finden.
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