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Zwangsvollstreckungen sind bereits im Inland nicht vom einen auf den anderen Tag durchzuführen, entsprechend dauerte es bei grenzübergreifenden Maßnahmen um ein Vielfaches länger. Die EUGVVO-Novelle ermöglicht nun eine schnelle Zwangsvollstreckung innerhalb der EU.
Auch wenn sich dank der EUGVVO-Novelle nach erfolglosem Inkasso die Zwangsvollstreckung schneller durchsetzen lässt, sind einige formale Voraussetzungen zu erfüllen. Im Folgenden die Checkliste für eine schnellere Zwangsvollstreckung in der EU:
In der alltäglichen Praxis reicht es oftmals aus, wenn der Rechtsanwalt des Gläubigers alle relevanten Dokumente dem Rechtsbeistand des Schuldners zukommen lässt. Sind die Bedingungen zur Zwangsvollstreckung nachweislich erfüllt, wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gewöhnlich einfach durchgewinkt.
Die schnelle Zwangsvollstreckung in der EU läuft über das Vollstreckungsgericht des jeweiligen Schuldnerlandes. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 20. Oktober 2016, IX ZB 11/16 und Beschluss vom 17. September 2015, IX ZB 47/14) darf das deutsche Vollstreckungsgericht die Vollstreckbarkeit nur dann überprüfen, wenn der Schuldner einen fundierten Grund zur erfolgreichen Aufhebung der Vollstreckung vorlegt. Genau diese Einschränkung der Überprüfungen beschleunigt das grenzüberschreitende Zwangsvollstreckungsverfahren deutlich und widersprüchliche Entscheidungen unterschiedlicher Behörden werden vermieden.
Eine Vollstreckungserinnerung, um die schnelle Zwangsvollstreckung zu verhindern, bietet dem Rechtsbeistand des Schuldners wenig Aussicht auf Erfolg, weil in den meisten Fällen kein fundierter Erinnerungsgrund vorliegt. Entsprechend profitieren Gläubiger gleich doppelt von der EUGVVO-Novelle – nämlich mit besseren Erfolgschancen und schnelleren Ergebnissen.
Beachten Sie bitte, dass es sich bei dem Artikel nicht um eine Rechtsberatung handelt. Sehr gerne leiten wir als Ihr Full-Service-Inkasso-Partner aber alle Maßnahmen ein und unsere Partneranwälte kümmern sich um die schnelle Zwangsvollstreckung EU-weit.
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