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Ist die Kündigung eines Vertrages, zum Beispiel im Fitnessstudio, per E-Mail ausreichend oder muss es ein Brief mit Unterschrift sein? Bisher war dieses Thema höchst umstritten und musste im Einzelfall gerichtlich geklärt werden. Ab 1. Oktober 2016 herrscht jedoch absolute Klarheit: Der Paragraf 309, Nummer 13 des BGB wird geändert und künftig reicht eine Vertragskündigung in Textform aus.
Bisher war es nicht zulässig Anzeigen oder Erklärungen wie beispielsweise eine Kündigung an eine strengere Form als die Schriftform zu binden, das heiß im Klartext, dass Vertragsgeber bisher nicht mehr, aber auch nicht weniger als eine schriftliche Kündigung mit eigenhändiger Unterschrift von ihren Vertragsnehmern fordern konnten. Mit der Gesetzesänderung wird die Formulierung „Schriftform“ zu „Textform“ geändert, was dann unter anderem auch eine Kündigung als E-Mail oder Fax ohne Unterschrift erlaubt.
Selbstverständlich sind von der Gesetzesänderung nicht nur Fitnessstudios betroffen, sondern alle AGB, auch solche, die von Arbeitgebern als Arbeitsvertrag an ihre Arbeitnehmer weitergegeben werden. Sehr viele Arbeitsverträge enthalten die Klausel, dass die Ansprüche des Arbeitnehmers schriftlich innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen müssen. Dieser Abschnitt wird für Arbeitsverträge, die nach dem 1.10.2016 erstellt bzw. geändert oder angepasst werden nicht mehr möglich sein, obwohl das Arbeitsverhältnis an sich weiterhin schriftlich gekündigt werden muss.
Bereits im Mai dieses Jahres gab es vom BGH ein wichtiges Urteil, von dem die Fitnessstudio-Verträge betroffen waren, allerdings zugunsten der Fitnessstudios: Selbst ein beruflich bedingter Wohnortwechsel rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung des Vertrages. Bei vielen Verbrauchern ist dieses Urteil allerdings nicht angekommen, sodass einige Nutzer von Fitnessstudios trotz wirkungsloser Kündigung die Beitragszahlungen einfach einstellen. Unser Inkasso für Fitnessstudios ist mit derartigen Situationen bereits bestens vertraut und gerne kümmern wir uns auch um Ihre Außenstände. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Online-Formular für eine Sofort-Anfrage rund um die Uhr: https://www.culpa-inkasso.de/de/Sofortanfrage/start
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