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Bereits mit dem neuen Bundesmeldegesetz am Anfang des Jahres änderten sich die Anforderungen an die Einwohnermeldeamtsanfrage (EMA) auf bundesweiter Ebene. Nun legten die ersten Länder mit teilweise kräftigen Gebührenerhöhungen nach.
Seit 1. August 2016 gelten in Berlin neue Gebühren für die Einwohnermeldeamtsanfrage. Der Preis für die elektronische Anfrage erhöhte sich um 333%, schriftliche Anfragen werden künftig mit einem Plus von 100% bearbeitet. Eine Gebührenerhöhung in Nordrhein-Westfalen ließ nicht lange auf sich warten: Hier müssen bei elektronischen Einwohnermeldeamtsanfragen zwei Euro mehr berappt werden und ganze vier Euro bei einer schriftlichen Anfrage. Es ist davon auszugehen, dass weitere Länder ebenfalls die Gebühren erhöhen.
Die bewährte Culpa Inkasso 3-Stufen-Auskunft zur Ermittlung von Privatpersonen in Deutschland ist ab sofort der neuen Preisstruktur einiger Länder angepasst.
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Selbstverständlich ist von der Preiserhöhung lediglich die dritte und letzte Stufe mit Einwohnermeldeamtsanfrage (EMA) betroffen. Die restlichen Stufen bleiben davon unberührt und natürlich profitieren Sie auch weiterhin bei allen Stufen von dem unschlagbaren Preis-Leistungsverhältnis Ihres erfahrenen Inkassodienstleisters.
Unsere Preisübersicht finden Sie wie gewohnt auf unserer Website: https://www.culpa-inkasso.de/de/_Auskuenfte/schuldner-ermittlungen
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