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Neuregelung: Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung

Inkassobranche sieht Gefahren für die Gläubiger

Das Bundeskabinett hat am 18. Juli 2012 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, dem zu Folge das Restschuldbefreiungsverfahren verkürzt werden soll. Bisher sollten die Schuldner in einem Insolvenzverfahren nach sechs Jahren von ihrer Restschuld befreit werden. Das neue Gesetz sieht eine Verkürzung auf gerade einmal drei Jahre vor, sofern der Schuldner mindestens ein Viertel der Forderungen sowie die Verfahrenskosten beglichen hat. Ferner soll auch eine Verkürzung von sechs auf fünf Jahren möglich sein, wenn zumindest die Verfahrenskosten bezahlt wurden.

Für den Schuldner, besonders im Falle von Neugründern, ermöglicht dies einen schnelleren Neuanfang, doch sieht die Inkassobranche die Interessen der Gläubiger bedroht. Die Inkassodienstleistungen werden zeitlich beschnitten, wodurch die Chance auf ein Begleichen der Schulden deutlich sinkt. Der BDIU tritt jedoch weiterhin in Dialog mit den verantwortlichen Gesetzgebern und setzt sich für die Anliegen der Gläubiger ein. Sollte das Gesetz aber dennoch verabschiedet werden, so können Sie sich mit Culpa Inkasso zumindest sicher sein, dass unser Forderungsmanagement alle Hebel in Bewegung setzt, um Ihre Außenstände so schnell wie möglich einzutreiben.    

 

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