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Neue Zahlungsfristen und Verzugszinsen
Seit dem 29.07.2014 gelten neue Zahlungsfristen und Verzugszinsen, allerdings nur für Geschäfte zwischen Kaufleuten (B2B) oder mit Beteiligung der öffentlichen Hand (B2A). Die Zahlungsfristen und Verzugszinsen bei Geschäften mit Verbrauchern (B2C) bleiben von der neuen Regelung unberührt. Doch was hat sich geändert?
Verkürztes Zahlungsziel soll Liquidität sichern
Nicht oder viel zu spät bezahlte Leistungen können schnell zu Liquiditätsengpässen führen und zur echten Gefahr kleinerer Unternehmen werden. Mit den neuen Zahlungsfristen und Verzugszinsen können betroffene Unternehmen seit dem 29.07.2014 nun schneller auf nicht bezahlte Rechnungen reagieren und schon frühzeitig einen Inkassodienstleister in Anspruch nehmen. Das Zahlungsziel wurde demnach grundsätzlich auf maximal 60 Tage im B2B-Bereich festgelegt bzw. 30 Tage bei Geschäften mit der öffentlichen Hand, wobei einige Sonderregelungen je nach Situation noch Spielräume innerhalb der Grenzen ermöglichen. Die Verzugszinsen wurden von 8% auf 9% erhöht und der Gläubiger kann mit Eintritt des Verzugs eine Pauschale von 40,- Euro erheben, sofern es sich bei dem Schuldner nicht um eine Privatperson handelt.
Effektives Inkasso: Full-Service aus einer Hand
Zahlungsziel hier, Verzugszins da, Fristen und Sonderregelungen dort: Wird eine Rechnung nicht bezahlt, gibt es viele Dinge, auf die man als Gläubiger achten muss und die so viel Zeit verschlingen, dass gerade genug Arbeit für eine eigene Inkasso-Abteilung aufkommen würde. Doch auch die kostet Ressourcen und Aufwand, den man sich mit einem Inkassounternehmen als Partner sparen kann. Erfinden Sie als Gläubiger das Rad nicht neu, sondern übergeben Sie Ihre Außenstände einfach an Profis wie uns und profitieren Sie unmittelbar von unserer Kompetenz und Erfahrung. Sie benötigen weitere Informationen? Dann kontaktieren Sie uns direkt hier - kostenlos und unverbindlich. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
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