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Kein
Risiko
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Keine versteckten
Kosten
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Mehr
Effizienz
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Sicherheit
& Schlagkraft
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Das können
Sie erwarten
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Erben können Schulden ablehnen
Wer Außenstände auf die lange Bank schiebt, könnte eine böse Überraschung erleben. Denn nach einem Trauerfall können die Erben nicht nur den gesamten Nachlass im Vorfeld ablehnen, sondern im Falle von vererbten Schulden auch im Nachhinein die Erbschaft anfechten.
Hohe Schulden können den Reisepass kosten
Während im Schuldenfall mit Kreditinstituten, Versandhäusern oder Banken in Ausnahmefällen durchaus noch verhandelt werden kann, bleibt ein Gläubiger unbeugsam: Der Staat. Entsprechend ziehen es einige Schuldner auch immer wieder in Betracht, das Land zu verlassen, wenn der Schuldenberg beim Fiskus zu hoch hinauswächst. Bislang konnte man diese Steuerflucht auch kaum verhindern, doch wird sich das in Zukunft ändern.
Neue Zahlungsfristen und Verzugszinsen
Seit dem 29.07.2014 gelten neue Zahlungsfristen und Verzugszinsen, allerdings nur für Geschäfte zwischen Kaufleuten (B2B) oder mit Beteiligung der öffentlichen Hand (B2A). Die Zahlungsfristen und Verzugszinsen bei Geschäften mit Verbrauchern (B2C) bleiben von der neuen Regelung unberührt. Doch was hat sich geändert?
Leitzins fällt weiter
Des einen Freud ist des anderen Leid: Was waren das noch für Zeiten, als das Ersparte mit 3% und mehr verzinst wurde? Diese halbwegs Inflationsgerechten Zinsen gehören aber schon länger der Vergangenheit an und es wird schlimmer statt besser. Die Europäische Zentralbank senkte den Leitzins erneut auf das Rekordtief von 0,05 Prozent.
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