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esb Rechtsanwälte mit neuer Leistung
Wer kennt das nicht? Da schließt man einen Finanzierungsvertrag mit seiner Bank oder einem anderen Finanzdienstleister zu scheinbar guten Konditionen und nach ein paar Jahren hat sich die Zinslage dermaßen zu Gunsten der Kreditnehmer verbessert, dass der eigene Vertrag plötzlich in ganz schlechtem Licht erscheint. Das kann man entweder zähneknirschend hinnehmen oder man versucht, die Konditionen an die aktuelle Marktlage anzupassen. Wie das geht? Das erklären unsere Partner – die esb Rechtsanwälte.
Nicht ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung eröffnet Spielräume
Wer schon einmal probiert hat, einen Finanzierungsvertrag auf aktuellere Konditionen umzustellen, dürfte bislang kaum eine Chance gehabt haben und wurde meist mit dem Hinweis des Geldinstitutes auf deren langfristige Dispositionen zurückgewiesen. Durch aktuelle Rechtsprechung kommt allerdings Bewegung in das Vertragsgeschehen und Kreditnehmer können das Widerrufsrecht zu ihren Gunsten ins Spiel bringen. Denn häufig sind die Widerrufsbelehrungen der Finanzdienstleister nicht ordnungsgemäß und können angefochten werden. Dafür muss zwar jeder Vertrag im Einzelnen geprüft werden, doch ist die Möglichkeit für eine Vertragsänderung grundsätzlich gegeben.
Von der Baufinanzierung bis hin zum Consumer-Kredit
Eine Überprüfung der Finanzierungsverträge lohnt also in jedem Falle, ganz gleich ob es sich um einen großen Kredit für das Eigenheim handelt oder einen eher kleineren für das neue Auto. Wenn auch Sie Bedenken bezüglich Ihres eigenen Finanzierungsvertrages haben und diesen auf aktuelle, marktübliche Konditionen umstellen möchten, dann kontaktieren Sie uns gleich und wir bringen Sie mit unserem Partner umgehend in Verbindung.
Eine ausführlichere Darstellung des Sachverhaltes finden Sie zudem auch direkt auf der Seite der esb Rechtsanwälte unter: http://www.kanzlei.de/rechtsgebiete/bank-und-kapitalmarktrecht/baufinanzierung-verbraucherdarlehen-co-widerrufsbelehrungen-auf-dem-prufstand
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