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Gerichtsurteil gibt Klarheit
Banken und Sparkassen erheben häufig eine Gebühr bei der Kreditbearbeitung und begründen diese mit dem Beratungsaufwand und der Prüfung der Kreditwürdigkeit der Kunden. Dem jüngst gefällten Urteil des Oberlandesgerichtes in Dresden zu Folge ist dies jedoch unzulässig. Bereits zuvor urteilten die Richter der Oberlandesgerichte Bamberg, Zweibrücken, Karlsruhe und Celle gleichermaßen. Doch solange es keine höchstrichterliche Entscheidung gibt, liegt es weiterhin im Ermessen der Kreditinstitute, ob eine Bearbeitungsgebühr berechnet wird oder nicht und über den Einzelfall muss im Härtefall weiter vor Gericht entschieden werden.
Verbraucherzentrale rät, die Gebühren zurückzufordern
Die Verbraucherzentrale Sachsen sieht in den Gebühren ebenso eine unzulässige Unart, bei der sich Banken jene Tätigkeiten bezahlen lassen, die in ihrem eigenen Interesse liegen. Entsprechend rät die Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Andrea Heyer gar dazu, zu viel bezahlte Bearbeitungsgebühren zurückzufordern. Wann die Problematik vor das höchste Gericht getragen wird bleibt abzuwarten, doch bis ein endgültiges Urteil die Gebühren endgültig vor das Aus stellt, unterstützen wir Sie natürlich gerne bei der Rückforderung.
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